Ab wann läuft die Frist für Erbausschlagung?

3 Antworten

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In Deutschland beträgt die Frist 6 Wochen ab dem Tag wo du von seinem Tod informiert wurdest! Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen wie es läuft:

Du gehst zu einem Notar und sagst das du eine Bescheinigung für eine Erbausschlagung brauchst. Er setzt dir dann, unter Vorlage deines Persos, ein solches Schreiben auf, das kostet ca. 15€. Dieses schickt er dann an das zuständige Amtsgericht (ausgehend vom letzten Wohnort deines Vaters). Diese schicken dir dann eine Eingangsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 10€ als Bearbeitungsgebühr. Sobald du diese gezahlt hast hast du das Erbe offiziell ausgeschlagen.

BMW76 
Fragesteller
 26.05.2011, 08:01

Brauche ich dafür auch Daten meines Vaters?Ich habe ja nichts von ihm.Danke für deine hilfreiche Antwort:)

seatleon2010  26.05.2011, 08:04
@BMW76

Naja, Name und Geburtsdatum brauchst du schon, genauso wie das Sterbedatum. Wenn du das alles nicht hast solltest du vorher schon mal mit dem Amtsgericht seines letzten Wohnortes telefonieren und Ihnen die Situation schildern, ich denke wenn du denen dann einen Nachweis schickst das er wirklich dein Vater war helfen Sie dir da auch weiter!

ladytinamaus  26.05.2011, 08:03

Also ich habe das für meinen Sohn alles selbst gemacht und nicht einen Cent bezahlen müssen.

@BMW76: Du brauchst die Sterbeurkunde.

seatleon2010  26.05.2011, 08:05
@ladytinamaus

Eine Erbausschlagung geht nur Notariell und kostet halt. So wars bei mir letztes Jahr im Oktober als mein Onkel verstarb. Die Sterbeurkunde braucht man dazu übrigens nicht. Wie gesagt, alle Infos aus dem letzten Jahr als ich den Fall bei mir hatte! Und die Info wie das zu laufen hat bekam ich vom Nachlassverwalter und Amtsgericht.

ladytinamaus  26.05.2011, 08:07
@seatleon2010

Ich hab für meinen Sohn das Erbe von seinem Vater auch ausgeschlagen und nichts dafür bezahlen müssen und auch keinen Notar dafür gebraucht.

seatleon2010  26.05.2011, 08:09
@ladytinamaus

Ich kann ja nur davon berichten wie es bei mir war und außerdem sollte man sowas niemals ohne Notar machen, im Zweifelsfall ist die Ausschlagung dann ungültig und man sitzt auf den möglichen Schulden.

ladytinamaus  26.05.2011, 08:40
@seatleon2010

Wieso denn nur?! Es war ganz einfach, die Angelegenheit über das Gericht abzuwickeln, die haben sehr freundlich weitergeholfen. Man muss doch keinen Notar daran verdienen lassen, wovon man selber nichts hat!!! Oder bist Du Notar und machst hier Werbung für diese Spezies?! Letzlich beurkundet das Nachlassgericht die Erbausschlagung - nicht der Notar!

seatleon2010  26.05.2011, 08:42
@ladytinamaus

Sicherlich nicht rofl Als Privater ist man nicht in der Lage ein Schreiben so aufzusetzen das es Rechtssicher ist, aber bitte, wenn es dir lieber ist die Gefahr einzugehen einen Haufen Schulden zu erben müdelächel. Wahrscheinlich glaubst du wirklich das du so gut bist das du locker die Arbeit jeder Zunft übernehmen könntest, auch solche Leute soll es geben ;-)

ladytinamaus  26.05.2011, 08:47
@seatleon2010

Ich hab das doch nicht allein gemacht, sondern mit Hilfe des Familiengerichts. Natürlich hätte ich es auch nicht allein hinbekommen, wann hat man schon mal so einen Fall?! Und es hat doch absolut gepasst. Ich habe die Beurkundung und gut - ohne Notar und entsprechende Ausgaben! Aber letztlich muss jeder selber wissen, wem er sein Geld in den Rachen wirft...

seatleon2010  26.05.2011, 08:55
@ladytinamaus

Das Familiengericht hat damit gar nichts zu tun, Erbsachen laufen übers Amtsgericht.

ladytinamaus  26.05.2011, 11:42
@seatleon2010

Genau genommen übers Nachlassgericht. Wenn es aber um das Erbe eines Minderjährigen geht, dann ist das Familiengericht Ansprechpartner. Bei Dir war es doch nur ein Onkel, und nicht der leibliche Vater.

seatleon2010  26.05.2011, 12:08
@ladytinamaus

Welches Gericht zuständig ist hat nichts mit den Hinterbliebenen zu tun. Es ist IMMEr das Amtsgericht und NIEMALS ein anderes. Aber gut, du weißt ja eh alles besser, in diesem Sinne: Du hast Recht und ich meine Ruhe ;-)

BMW76 
Fragesteller
 27.05.2011, 07:59
@seatleon2010

HI,habe gestern einen Termin beim Notar gemacht,kann da heut hin.Bin gespannt wie es wird.Kann ich dir denn ja berichten.Bin froh wenn ich das alles hinter mir habe.Sterbeurkunde brauchen sie nicht sagten sie,da ich ja Post habe das er verstorben ist,das reicht denen,also zum Glück bleibt mir dann die hinterhertelefoniererei erspart.;)

Die Frist läuft ab dem Moment, an dem Du nachweislich über den Tod des Vaters informiert wurdest. Wende Dich am besten an das für Dich zuständige Familiengericht. Von dort aus wirst Du an das entsprechende Nachlassgericht usw. weitergereicht.

Zeitgleich solltest Du beim Standesamt des letzten Wohnortes Deines Vaters vorstellig werden und Dir dort eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Für Rentenzwecke ist sie kostenlos, ansonsten gebührenpflichtig. Aber Du brauchst sie in jedem Fall.

Mein Beileid

Du musst dich an das zuständige Amtsgericht wenden! Die haben alles in Ihren Händen. zumindest werden die damit angefangen haben! Die 6 Wochen Frist fängt mit Zustellung an! Die sechs Wochen kannst du ja nutzen um zu schauen ob es ein verluserbe oder ein gewinnerbe ist!! Wie gesagt du hast sechs Wochen zeit