Entgeltfortzahlung bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo, ich arbeite seit 13.Juli als Ferienhelfer, am 29 Juli war ich wegen Impfung-Reaktionen für einen Tag krank geschrieben.
Laut EFZG § 3 Abs.3 steht dass man mindestens 4 Wochen ohne Fehlzeiten gearbeitet haben muss, um Lohnfortzahlung bei Krankheit zu bekommen
sind diese 4 Wochen seit 13.Juli oder erneut ab 29.Juli zu zählen
2 Antworten
4 Wochen insgesamt innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
Ist das Arbeitsverhältnis auf bis zu zehn Wochen begrenzt, haben man keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb zahlt man auch nur den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.
D.h. du hättest dann keinen Anspruch auf Krankengeld- auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schon.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung