Entgeltbescheinigung von Bundesagentur für Arbeit Zeitraum?
Ein Kumpel der heute eine entgeltbescheinigung hat fragt ob er noch diesen Monat Geld also arbeitslosen Geld 1 (kein Hartz 4 ) bekommt. Da steht bis 30.6.18 also für diesen Monat müsste er noch bekommen oder nicht?? Ich weiss danach nicht mehr...wisst ihr das ?
2 Antworten
Wenn er bis zum 30.06.2018 Anspruch auf ALG - 1 hat und ab 01.07.2018 in den ALG -2 Bezug kommt, dann bekommt er sein ALG - 1 rückwirkend für den Juni gezahlt und wenn er seinen ALG - 2 Antrag rechtzeitig abgegeben hat und schon einen Bewilligungsbescheid bekommen hat, dann bekommt er auch noch seine ALG - 2 Leistungen in voraus für den Juli gezahlt, wenn nicht, dann kommt eine Nachzahlung vom Jobcenter !
Was will er denn mit einer Entgeltbescheinigung? Er hat doch einen Leistungsbescheid.
Ist er ab dem 1.7. wieder in Arbeit? dann bekommt er das AlG 1 für Juni noch. Das wird ja jeweils am Ende des Monats gezahlt.
Beim Wechsel in AlG 2 bekommt er sogar doppelt Geld, da ja das AlG 2 immer am Anfang des Monats gezahlt wird.
Aber ALG 1 wird rückwirkend bezahlt wohl?? Das heisst in 1-2 Tagen müsste er noch Geld bekommen wohl ? Da der 30.6 ein Samstag ist
Am letzten Arbeitstag des Monats. Das sollte er doch wissen, wenn er im Leistungsbezug ist. Wann das AlG 2 überwiesen wird, liegt dann daran, wann er den Antrag dazu abgegeben hat.
Ja er weiss das aber er hat Angst das er für diesen Monat also in paar Tagen kein Geld bekommt weil ALG 2 ist das immer für den nächsten Monat also nicht Rückwirkend !!
Bei ALG 1 ist das Rückwirkend wenn ich das so verstanden habe...wohl ?
Er fragt spezifisch jetzt nur für ALG 1 !
Wenn der ALG - 1 Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.2018 geht, dann hat er ja für den vollen Juni noch Anspruch, also gibt es am Freitag ( letzter Bankarbeitstag des alten Monats ) rückwirkend das volle ALG - 1 aufs Konto !
Erfahrungen wechselt ab den 1.7 ins Arbeitslosengeld 2 also Jobcenter...er hat aber bewerbung und so abgegeben...bekommt er dennoch ? Weil er verweigert ja nichts und so,er kommt seinen Pflichten nach