Energieversorger im Mietvertrag festgelegt?
In unserem Mietvertrag steht: Stromkosten sind direkt mit dem Versorgubgsbetrieben (EWE) abzurechnen. Sind wir jetzt zwangsläufig an die EWE gekettet?
4 Antworten
Für den Vermieter ist es nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Stromliefervertrag mit einem EVU (Energieversorgungsunternehmen) vom Mieter selbst zu schließen ist und nicht vom Vermieter geschlossen wird. Der Hinweis auf EWE ist nur ein Verweis auf den ortsansässigen Grundversorger. Du kannst Dir aber einen Versorger selbser aussuchen. Das interessiert den Vermieter nicht.
Das wurde uns von unserem Vermieter auch vorgegeben aber..das kannst du selbst entscheiden..das ist jedem überlassen und in keinem Mietvertrag bindend.
Wahrscheinlich ist das, in eurem Fall, der Grundversorger für die Region?!
Der Zähler und die Leitungen sind, in deinem Fall, von EWE. Du kannst dir einen anderen Stromlieferant aussuchen, der dann die Leitungen von EWE nutzen darf.
Dann ist ja deine Frage mit dem Kommentar von @wolfram beantwortet .. danke Wolfram ;-))
So etwas gehört überhaupt nicht in einen Mietvertrag,du kannst dir deinen Anbieter selbst aussuchen.
Grundsätzlich kannst Du Dir Deinen Energieversorger selbst aussuchen.
Ja, aber leider auch deutlich teurer als der Rest.