Muß Haftpflichtversicherung bei Schaden im Altenheim zahlen? Oma soll angebl. Toilette verstopft ha

3 Antworten

Der Schaden der durch das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser entsteht, ist duch die Gebäudeversicherung des Heims gedeckt. Das schließt aber nicht die Beseitigung der Verstopfung mit ein. Hierfür kann das Haus aber nicht einfach irgend jemanden ausgucken, der eine Haftpflichtversicherung hat. Es muss schon konkret bewiesen werden, wer dafür verantwortlich ist. Und euch einfach eine Rechnung schicken können sie auch nicht. Das ist das Risiko des Heimbetreibers, wenn sie ansehnliche Beträge für die Betreuung von teilweise verwirrten Personen mnehmen, müssen sie dieses Risiko tragen. Wenn die Oma eine Haftpflichtversicherung hat, könnt ihr es ja melden. Regulieren wird die Versicherung höchst wahrscheinlich nicht, aber die unberechtigte Forderung zurück weisen.

Schau mal in den Pflegevertrag: Viele Heime haben eine Haftpflichtversicherung, die auch für demenzbedingte Schäden aufkommt.

Hier hilft vielleicht auch ein Anruf bei der zuständigen "Heimaufsicht" (Stadt- oder Kreisverwaltung)

Wie wollen die nachweisen, dass sie es war, glaub nicht dass die damit durchkommen