Wird Elterngeld bei Wohngeldanspruch angerechnet?

4 Antworten

Bis 300 € monatlich ist das Elterngeld ohne Anrechnung,erst darüber wird es auf evtl.Leistungen angerechnet !

ALG - 1 wird angerechnet,dass ist dein Einkommen und Wohngeld würdest du nur bekommen,wenn du auch das Mindesteinkommen von 80 % eures Bedarfes nach dem SGB - ll erreichen würdest.

Kinderzuschlag gibt es auch nur,wenn du dann mit eurem Einkommen inkl.Wohngeld + Kinderzuschlag keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter haben würdet.

Auch hier gibt es ein Mindesteinkommen,dass liegt bei alleinerziehenden bei 600 € und bei Familien bei 900 € Brutto.

Das Elterngeld wird bis auf einen Freibetrag von 300,- Euro angerechnet. Also wird in deinem Fall nichts angerechnet. Der ALG I Anspruch errechnet sich aus dem letzten Einkommen und hat mit dem Elterngeld nichts zutun.

Ja freilich