Elternzeit - Anrechnung bei der Rente beantragen?

3 Antworten

Elternzeit ist keine rentenrechtliche Zeit, bringt also nichts.

Es gibt für die Erziehung Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Diese kann entweder ein Elternteil komplett bekommen oder sie können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Da bei der Aufteilung fristen zu beachten sind, setze dich am besten mit der RV in Verbindung, sofern nicht alle Zeiten der Mutter angerechnet werden sollen, denn das kann auch später erfolgen.

Die Elternzeit wird durch die Rentenversicherungsnummer bei der DRV angezeigt. Durch eine Kontenklärung kann man feststellen, ob sie bereits berücksichtigt sind.