Elternhaus wird verkauft, Verwandte zu erst fragen?

1 Antwort

Wenn sie Alleinerbin ist und das Testament rechtsgültig, dann braucht sie niemanden fragen, dann gibt es auch kein Vorkaufsrecht für Verwandte. Allerdings ist sie verpflichtet als Alleinerbin, den restlichen Geschwistern ihren Pflichtteil auszuzahlen. Auf die Angabe, das ca. 15.000 € wert ist, muss ich aber niemand verlassen, es kann ein vernünftiges Gutachten verlangt werden oder der tatsächlich Verkaufserlös dient als Grundlage.
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung)