Elternhaus wird verkauft, Verwandte zu erst fragen?
Hi, Mein Vater hat insgesamt 4 Geschwister, sein Vater ist vor ein paar Jahren bereits gestorben und die Mutter macht auch nicht mehr lang. Jetzt kam raus, dass die Mutter die jüngste Tochter, mit welcher sie zusammen im Elternhaus meines Vaters gewohnt hat (Jetzt ist sie im Altenheim), zur Alleinerbin ernannt hat. Unter anderem auch das Haus, angeblich wäre der Wert nur 15.000€. Mein Vater würde das Haus gerne kaufen, aber die Schwester hat was dagegen, hat er ein Vorkaufsrecht daran, weil er schließlich der Sohn ist? Also muss mein Vater und die anderen 3 Geschwister gefragt werden bevor das Haus wirklich verkauft wird, oder darf die Schwester das einfach so verkaufen? Ich hoffe mir kann einer helfen
1 Antwort
Wenn sie Alleinerbin ist und das Testament rechtsgültig, dann braucht sie niemanden fragen, dann gibt es auch kein Vorkaufsrecht für Verwandte. Allerdings ist sie verpflichtet als Alleinerbin, den restlichen Geschwistern ihren Pflichtteil auszuzahlen. Auf die Angabe, das ca. 15.000 € wert ist, muss ich aber niemand verlassen, es kann ein vernünftiges Gutachten verlangt werden oder der tatsächlich Verkaufserlös dient als Grundlage.
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung)