Soll ich mein Erbe mit meiner Halbschwester teilen?
Meine Halbschwester und ich haben die gleiche Mutter aber zwei verschiedene Väter. Mein Vater (mit meiner Mutter verheiratet) ist 2012 gestorben. Ich habe damals 25% geerbt. Bei dem Erbe handelt es sich um ein Apartment und ein Haus. Nachdem nun auch meine Mutter verstorben ist beerben meine Schwester und ich sie je zur Hälfte. Wir haben das Apartment verkauft und ich habe den Erlös 50 zu 50 mit meiner Schwester geteilt.D.h. Auch die 25% meines Vaters. Nun wollen wir das Haus auch verkaufen und meine Schwester erwartet wieder, dass ich genau halbe halbe mit ihr mache. Meine Freunde sagen, dass ich schön blöd wäre. Vllt. Sollte ich dazu sagen, dass meine Schwester wirtschaftlich sehr gut gestellt ist. Nach ihrer Scheidung gehört ihr ein halbes Haus, eine halbe Eigentumswohnung, ein beträchtliches Barvermögen und sie bekommt von ihrem geschiedenen Mann eine ziemlich hohe Rente. Ich hingegen habe nur den Erlös von dem Apartement und ein paar Aktien. Ich bekomme einmal eine sehr kleine Rente. Mein Gewissenskonflikt ist aber, dass sie ja auch nichts dafür kann, dass sie ein uneheliches Kind meiner Mutter ist. Soll ich die 25 % meines Vaters mit ihr teilen oder nicht?
14 Antworten
Wenn Sie selbst so gut gestellt ist, fände ich es nicht schlimm, wenn du einen größeren Teil erhältst, der dir ja auch zusteht.
Ich weiß ja nicht, wie euer Verhältnis ist, aber vielleicht kannst du dich einfach mit ihr zusammen setzen und deine Situation erklären. Da sollte sie doch eigentlich Veratändnis für haben.
und meine Schwester erwartet wieder, dass ich genau halbe halbe mit ihr mache.
Wenn sie das schon von dir erwartet, macht das ja sehr deutlich, wie sie zu dir steht. Kann den Hals nicht voll genug kriegen, und wie es dir dabei geht, ist ihr egal. Sie nutzt deine Gutmütigkeit aus, das ist alles.
Mein Gewissenskonflikt ist aber, dass sie ja auch nichts dafür kann, dass sie ein uneheliches Kind meiner Mutter ist.
Und als solches hat sie ja einen eigenen Vater und hat mit deinem Vater insofern nichts zu tun. Genauso wenig kannst du ja nichts dafür, dass du keine geschiedene Frau ihres geschiedenen Mannes bist und keine hohe Rente bekommst. Oder gibt sie dir davon etwas ab? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Deiner Schwester dürfte doch das gesetzliche Erbrecht auch ein Begriff sein, oder?
Und wenn sie jetzt, obwohl sie mit dem Erblasser rein rechtlich gar nicht zu tun hatte Ansprüche anmeldet, finde ich das gelinde gesagt schon recht unverschämt!
Deine Schwester ist zwar unehelich, hat aber gegenüber ihres leiblichen Vater auch einen Erbanspruch. Würde sie Dir davon auch die Hälfte abgeben?
Sie ist außerdem, nach Deinen Schilderungen, finanziell recht gut gestellt. Du solltest jetzt bitte an Dein eigenes Auskommen denken und das ohne schlechtes Gewissen! Das brauchst Du in diesem Fall wirklich nicht haben!
Alles Gute wünsche ich Dir
Ob du deiner Schwester etwas abgeben musst, regelt das Erbgesetz.
Daran musst du dich halten. Wenn sie also lt. Gesetz auch an dem Haus erbberechtigt ist, dann kannst du es nicht einfach ablehnen.
Dann würde ich ihr nichts weiter abgeben.
Nein das tust du nicht war ja nicht ihr Vater.Wenn deine Schwester finanzell eh gut gestellt ist ,hat sie es auch nicht nötig.Mein Mann und ich machen zur Zeit auch eine dumme Erbschaft mit.Mein Mann als einziges Kind ,wurde enterbt,aber das Pflichteil steht im zu.Da geht es um meine Tochter ,die will mit ihren Kindern alles haben.Habe noch zwei Kinder ,aber die eine will alles.Nur das machen wir nicht mit ,läuft halt jetzt alles über den Anwalt.
Wünsche Euch viel Glück!
Klar erbt sie sowieso die Hälfte unserer Mutter. Es geht nur um meine 25% Erbe meines Vaters.