Was sind Vor- und Nachteile eines Vorkaufsrecht?

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Vorteile für den Eigentümer:

  • Keine

Nachteile für den Eigentümer:

  • Minimale Verzögerung eines etwaigen späteres Verkaufs, da die Vorkaufsberechtigten erklären müssen, ob sie vom Recht Gebrauch machen.
  • Wenn es auf alle Verkaufsfälle und nicht nur auf den ersten bestellt wird, dann mindert das auch den Wert, da die Käufer die Belastung übernehmen müssen.
  • Schwierigere Beleihbarkeit. Zumindest aber wird die Bank einen Rangrücktritt der Berechtigten verlangen.

Vorteile für die Berechtigten:

  • Können das Grundstück vorrangig erwerben, bevor es (endgültig) an Dritte verkauft wird.

Nachteile für die Berechtigten:

  • Kaufpreis richtet sich nach dem Kaufpreis aus dem mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrag.
  • Ggf. der Zeitaufwand, wenn ein Rangrücktritt erklärt bzw. eine Löschungsbewilligung abgegeben werden muss.

Die Kosten sind vernachlässigbar. Meist ein paar hundert Euro. Je nach Wert.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Geschwister das Vorkaufsrecht erhalten möchten, damit für den Fall, dass Sie das Haus eines Tages weiterverkaufen wollen, die Geschwister das erste Zugriffsrecht darauf haben, um zum Beispiel zu vermeiden, dass es später in familienfremde Hände gelangt. Ich halte diesen Wunsch für durchaus seriös und vertretbar. Rechtlich wäre ein Vorkaufsrecht so ausgestaltet: Wenn Sie zum Beispiel einen Kaufvertrag mit einem Dritten über das Haus schließen würden, könnte der Vorkaufsberechtigte verlangen, statt Ihres Käufers in den Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Praktisch läuft das meist so ab, dass Sie, wenn Sie das Haus weiterverkaufen wollen, dies dem Vorkaufberechtigten mitteilen und ihm vorrangig Gelegenheit geben, zu den von Ihnen gewünschten bzw. auszuhandelnden Bedingungen den Kaufvertrag mit Ihnen abzuschließen. Die Eintragung des VK-Rechts im Grundbuch stellt eine Sicherung für den Berechtigten dar, dass Sie das Haus nicht z.B. "heimlich" an einen Dritten veräußern können. Das stellt freilich eine gewisse "Einschränkung" Ihrer Verfügungsfreiheit dar; aber gerade im Rahmen einer familiären Gemeinschaft scheint mir der Wunsch nach Erhalt des Hauses im (erweiterten) Familienkreis nicht unbillig, zumal keine Einschränkungen für Sie damit verbunden sind, wenn und solange Sie nicht die Absicht haben, das Haus weiter zu verkaufen. Vermutlich hängt der Wusch auf das VK-Recht auch damit zusammen, dass Sie das Haus zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis oder sogar unentgeltlich übernehmen wollen. Die VK-Berechtigten wollen sich damit auch dagegen sichern, dass Sie z.B.nicht insofern unredlich handeln, dass Sie das Haus billig oder kostenlos erwerben, um es einige Zeit später mit Gewinn weiter zu verkaufen.

die Kosten fallen nur ein Mal an. Du kannst das Haus nur an die Personen verkaufen die das Vorkaufsrecht haben. Sie können aber davon zurück treten.

Ein solches Recht kann sich verzögernd bei einem Verkauf auswirken, wenn der oder die Vorkaufsberechtigten dem Verkauf an Dritte nicht zustimmen.

Eintragungskosten kann man den Berechtigten auf´s Auge drücken.