Elterngeld - Teilzeitstelle - wie in der Steuererklärung eintragen?
Hallo, ich würde gerne eine Teilzeitstelle (20 Std / Woche) annehmen. Bin zur Zeit noch im 2. Elternzeitjahr, wo ich auch noch das "halbierte" Elterngeld bekomme. In der letzten Steuererklärung hatte ich ja ein komplettes Elternjahr gehabt. Wie wirkt sich eine Teilzeitstelle und gleichzeitig noch Elternzeit auf die Steuer aus? Würde es mir schaden, wenn ich nun ab 01.11. arbeiten gehen und gleichzeitig noch 4 Monate Elterngeld bekommen würde? Muss ich dann beide Zeiten (obwohl diese sich hier überschneiden) eintragen oder nur den Job angeben? Möchte dies vor der Zusage des Jobs abklären, nicht dass es nachteilig wäre und wir wieder Steuern nachbezahlen müssten. Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Kartoffelbrei
4 Antworten
googledigoo... habsch gerade gefunden.... www.elternzeit.de/elternzeit-teilzeitbeschaeftigung.php
leider kann ich da keine Antwort auf meine Frage rauslesen :-( trotzdem vielen Dank
Der Gesetzgeber erlaubt für Eltern in Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden. Wenn die Eltern Elterngeld beziehen, muss besonders sorgsam darauf geachtet werden, dass die erlaubte wöchentliche Stundenzahl nicht überschritten wird. Beträgt die wöchentliche Stundenzahl im Durchschnitt mehr als 30, verfällt der Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld.
Es geht auch nicht darum, wieviele Stunden sie arbeiten darf!
Hast du die Frage nicht gelesen?
18. Bekomme ich Elterngeld, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, wenn es nicht mehr als 30 Wochenstunden sind. Sie erhalten 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens, also des Differenzbetrages zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen. Beispiel: Sie verdienen vor der Geburt 3.200 Euro netto und in der Teilzeit nach der Geburt 2.100 Euro netto im Monat. Da die Bemessungsgrenze auch hier bei 2.700 Euro liegt, beträgt die Differenz 600 Euro. Sie hätten also Anspruch auf 402 Euro.
zusätzlich beim FA nachfragen
DAS sie Elterngeld bekommt, ist doch schon klar!
Das kann dir fast nur der Steuerberater sagen!
Die "Steuererklärung" musst du sowieso (wegen Elterngeld) und für das ganze Jahr abgeben. Angeben musst du dabei den Job und das Elterngeld.
Du erhöhst mit dem Job euer Familieneinkommen, was mehr Steuer nach sich zieht. Hast aber auch Werbungskosten usw, dass könnte sich steuersenkend auswirken.