Elterngeld in Steuererklärung?

2 Antworten

Über das Elterngeld hast Du bis Ende Februar eine Bescheinigung erhalten. Ausschlaggebend ist also nicht, was Dir von Anfang an zustand, sondern was Dir ausbezahlt und danach bescheinigt wurde.

Der Bruttowert wird eingetragen.

Das Elterngeld unterliegt als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt; d. h. es wird dem zu versteuernden Einkommen - zvE- (= Alle steuerlich relevanten Einkünfte ./. aller steuerlich relevanten Abzugsmöglichkeiten) fiktiv hinzugerechnet.

Es wird die fiktive Steuer ermittelt und errechnet wieviel % das vom zvE sind; dieser fiktive persönliche Steuersatz wird auf das zvE (also ohne das Elterngeld) angewendet.

Es sollte aber überprüft werden ob nicht ausnahmsweise eine Einzelveranlagung günstiger ist...

Überprüfung Einzelveranlagung: das gilt natürlich nur, wenn Du auch verheiratet bist; dann werden Ehegatten grundsätzlich gemeinsam veranlagt.

Je nach Höhe der Einkünfte kann daher ggf. eine Einzelveranlagung günstiger sein.

Dazu kann ein Steuerprogramm (wie z. B. das kostenlose ELSTER des Finanzamtes) verwendet werden und man läßt das Programm einmal mit gemeinsamer Veranlagung und einmal mit Einzelveranlagung ausrechnen.

Dann sieht man, was günstiger ist.