Eltern zwingen ins Ausland ins Internat?

11 Antworten

Wäre ganz schön gewesen, mal Absätze zu machen bei solchen lange Texten - viele werden sich nicht die Mühe machen, sowas zu lesen, das ist äusserst anstrengend.

So umfangreich Du die Situation Deiner Freundin beschrieben hast, so schlicht ist die Antwort: Mit 18 ist man für sich selbst vernantwortlich und mit alle Rechten auf Selbstbestimmung ausgestattet - kein Jugendamt ist hier mehr zuständig, was sollten die auch tun?

Zuständig ist allerdings die deutsche Botschaft, wenn Deine Freundin unbedingt wieder nach Hause will und weder die Mittel dazu hat, noch weiß wie sie das organisieren soll, die Botschaft würde ihr auf jeden Fall helfen, nach Deutschland zurückkehren zu können.

Ansonsten kann Deine Freundin natürlich frei entscheiden, was sie will; niemand kann über sie bestimmen, ihre Eltern schon gar nicht.

Sie sollte sich aber sehr gut überlegen, was jetzt die vernünftigste Lösung für sie ist.

So unfair das Verhalten der Eltern ist und so belastend die momentane Situation, ist es dennoch fraglich, ob es wirklich so sinnvol wäre jetzt nach Deutschland zurückzukommen und dort eventuell ohne Ausbildungsplatz und mit leeren Händen dazustehen.

Thailand ist immerhin eine Auslandserfahrung und einen bilinguales Collegeabschluß kann auch nicht jeder bieten; das sind Chancen, die sie nutzen könnte, anstatt jetzt aufzugeben, denn war das Ganze umsonst.

An ihrer Stelle würde ich versuchen, jetzt das Beste aus der Situation zu machen und alles wahrnehmen, was es dort zu lernen gibt; wofür dieser Schulabschluß mal gut sein sein, weiß sie ja noch gar nicht.

Sie sollte versuchen, sich durchzubeißen und die unbefriedigende Situation umzudrehen als große Chance ihres Lebens.

Vielleicht könnte Deine Freundin ja versuchen, das so zu sehen, das würde sie weiterbringen als in dem emotonalen Loch zu bleiben, in dem sie jetzt ist.

Ausserdem: Thaiand ist ein traumhaft schönes Land: Alleine um schon mit 18 einen andern Teil dieser Welt kennenzulernen, würde es sich lohnen weiterzumachen.

Nicht nur das Negative sehen und in der Opferrolle verharren, sondern immer die Chancen - dann wendet sich das Blatt vom Ausgeliefertsein in plötzlich ungeahnte Möglichkeiten.




Sie unterliegt mit 18 nicht mehr der Entscheidung ihrer Eltern! Sie kann tun und lassen was sie will, solange es nicht gegen das Gesetz verstößt :D

Sie ist 18 Jahre alt sie kann machen was sie will? Scheint mir aber eher so als würde es ihr dort gefallen wenn sie da auch noch freiwillig hingeht?

Die Deutsche Botschaft in Bangkok hat für Notfälle den Deutschen Hilfsverein in Thailand ins Leben gerufen, aber hier ist kein echter Notfall gegeben für eine finanzielle Unterstützung z.B. für ein Rückflugticket. Dennoch könnte der Deutsche Hilfsverein zumindest hinsichtlich psychologischer Unterstützung sehr nützlich sein. Empfehlen würde ich eine Kontaktaufnahme per Email über die Homepage http://www.dhv-thailand.de/.

Der Deutsche Hilfsverein ist in Bangkok und Pattaya. Wo genau Deine Freundin in Thailand ist, hast Du nicht geschrieben!?

Da sie schon 18 ist, ist das Jugendamt die falsche Adresse.
Dass sie 18 ist, bedeutet aber auch, dass sie (in Deutschland) volljährig ist.
Das wiederum bedeutet, dass sie sich von ihren Eltern garnichts mehr sagen lassen muss und die sie zu nichts zwingen können.

Wenn es ihr also ernst ist, kann sie ganz einfach wieder zurück nach Deutschland kommen. Da sie wahrscheinlich kein Geld für den Flug hat und eine eventuelle doppelte Staatsangehörigkeit noch andere Fragen aufwirft, die es zu klären gilt, sollte sie sich an die deutsche Botschaft wenden.

Die wissen bei solchen Fragen genauestens bescheid und können auch die Rückreise nach Deutschland organisieren.

MalNachgedacht  04.04.2017, 09:24

können auch die Rückreise nach Deutschland organisieren.

"Organisieren":  Vielleicht - bezahlen: NEIN

bjc51  04.04.2017, 12:30

Die Deutsche in Bangkok weiß dahingehend bestens Bescheid sich geschickt im amtsdeutsch zu drücken. Die helfen Dir nicht lebensnah, das sind schwerfällige Beamte mit dem Gesetzbuch unter`m Arm!

apophis  04.04.2017, 15:20
@bjc51

Gerade bei im Ausland "gestrandete" Bürger helfen sie sehrwohl und das ohne großartiges Beamtendeutsch oder 'nem Gesetzesbuch unterm Arm.

Habt wohl nie viel mit Behörden zu tun gehabt?

Und @MalNachgedacht,
Natürlich werden sie die Rückreise nicht zu komplett übernehmen, sie helfen aber durchaus bei der Organisation, was bei der Situation des Fragestellers, bzw. auch bei gestrandeten Leuten das wichtigste ist.
Sie helfen aber auch die Rückreise zu finanzieren, sei es eine teilweise Übernahme der Kosten oder andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie eine Abzahlung über mehrere Monate.

Du hast doch nicht wirklich geglaubt, dass man über die Botschaft einen kostenlosen Flug ins Heimatland abstauben kann, oder?

MalNachgedacht  04.04.2017, 16:44
@apophis

Und @MalNachgedacht,
Natürlich werden sie die Rückreise nicht zu komplett übernehmen, 

"Nicht komplett" ist stark untertrieben. 

Die Botschaft zahlt keinen Cent für ein Flugticket. Es gibt Deutsche die sitzen monatelang in thailändischer Auslieferungshaft weil ihre Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist und sie kein Geld für ein Flugticket haben. Auch da gibt es keinen Cent von der Botschaft.

sie helfen aber durchaus bei der Organisation, was bei der Situation des Fragestellers, bzw. auch bei gestrandeten Leuten das wichtigste ist. 

Die organisatorische Hilfe sieht so aus, dass sie ggf. zu jemanden in Deutschland Kontakt aufnehmen und der dann das Geld für ein Ticket überweisen darf. Nur was hilft das der Fragestellerin?

Sie helfen aber auch die Rückreise zu finanzieren, sei es eine teilweise Übernahme der Kosten oder andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie eine Abzahlung über mehrere Monate.

Träum weiter:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Hilfe/Auslandsvertretungen/hilfe__was.html

Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?

Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen, 
Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen, 
Ihnen bei Bedarf einen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen, 
im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten, beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute bei der Erledigung der Formalitäten vermitteln.

Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:

Führerscheinersatzpapiere ausstellen, Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen, Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren, in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen, für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten, als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden, die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen, Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen 

Botschaften werden "nicht als Banken tätig" und vergeben entsprechend auch keine Kredite die man auch noch bequem über mehrere Monate abstottern könnte.

Du hast doch nicht wirklich geglaubt, dass man über die Botschaft einen kostenlosen Flug ins Heimatland abstauben kann, oder?

Nein - wie kommst Du auf die Idee das ich so was glauben soll?

apophis  05.04.2017, 08:34
@MalNachgedacht

Na, weil Du so geantwortet hast, als hätte ich eine solche Behauptung aufgestellt.

Und wieso vergleichst Du die Situation des Fragestellers jetzt mit einer Auslieferungshaft?
Dir sollte doch bewusst sein, dass dies zwei völlig unterschiedliche Fälle sind.
Was bei einer Auslieferungshaft geschieht ist daher völlig irrelevant für den Fragesteller.

Dass von der Botschaft Kontakt nach Deutschland aufgenommen wird, ist wiederum sehr interessant für den Fragesteller.
Eine Nachricht von der deutschen Botschaft ist schon etwas anderes als ein Quengeln, dass man zurück möchte:
Es besteht eher die Chance, dass die Eltern nachgeben oder sich gezwungen sehen/fühlen die Rückreise zu bezahlen.

Da dem Kind sowieso ein Unterhalt zusteht, welches die Eltern erbringen müssen und was keineswegs an eine Wohnung (schon garnicht am Wunschort der Eltern) gebunden ist, sind die Eltern tatsächlich mehr oder Minder zu einer Zahlung verpflichtet, auch wenn es nicht die Zahlung des Flugtickets direkt ist.

Weiterhin hat der Fragesteller keine Angaben zu anderen Bekannten und Verwandten in Deutschland gemacht, diese können ebenfalls um Hilfe gebeten werden, es gibt da nicht nur die Eltern.

Dass die Botschaften selber Kredite vergeben, habe ich nie behauptet, ich habe geschrieben, dass sie bei der Finanzierung helfen.
Das kann durchaus auch die Möglichkeit sein Kontakt zu Banken (eher nicht) oder anderen Unternehmen/Menschen in Deutschland aufzunehmen, die bei der Finanzierung helfen.
Beispielsweise die Versicherung, wenn eine Auslandsversicherung besteht.
Je nach Versicherung können die Kosten auch übernommen werden.
Zugegeben das mit dem Übernehmen der Kosten habe ich undeutlich ausgedrückt, die Botschaften selbst übernehmen diese nicht, aber wie gesagt sie helfen bei der FInanzierung und bieten vorallem Möglichkeiten Kontakte aufzunehmen.

Wieso Du dann noch etwas von offenen Hotelschulden, laufende Gerichtsverfahren oder Todesfällen schreibst, ist mir schleierhaft und wird wohl genauso wenig mit der Frage zu tun haben wie Deine Auslieferungshaft.

MalNachgedacht  05.04.2017, 17:01
@apophis

Und wieso vergleichst Du die Situation des Fragestellers jetzt mit einer Auslieferungshaft? 

Weil bei Deutschen die sich in Auslieferungshaft befinden weil sie ihren Aufenthalt in Thailand überzogen haben eine Unterstützung bei der Beschaffung eines Flugtickets eigentlich wesentlich dringender wäre als in so einem Fall.
Aber selbst da wird die Deutsche Botschaft nicht tätig - warum sollte sie es in so einem Fall werden

Eine Nachricht von der deutschen Botschaft ist schon etwas anderes als ein Quengeln, dass man zurück möchte: 

Die Botschaft kann den Eltern auch nur mitteilen dass ihre Tochter sie  um Geld bietet - und ggf. noch verraten wie mal Geld am schnellsten nach Thailand transferiert.

Da dem Kind sowieso ein Unterhalt zusteht, welches die Eltern erbringen müssen und was keineswegs an eine Wohnung (schon garnicht am Wunschort der Eltern) gebunden ist, sind die Eltern tatsächlich mehr oder Minder zu einer Zahlung verpflichtet, auch wenn es nicht die Zahlung des Flugtickets direkt ist.

Richtig - solange die Eltern den Unterhalt in Thailand gewährleisten sind ist das auch ok.

Weiterhin hat der Fragesteller keine Angaben zu anderen Bekannten und Verwandten in Deutschland gemacht, diese können ebenfalls um Hilfe gebeten werden, es gibt da nicht nur die Eltern.

Richtig - Fragen kann die Fragestellerin wen sie will. Die Frage ist aber ob es dann auch Geld gibt. Bei der deutschen Botschaft hat sie in dem geschilderten Fall schlechte Karten.

Dass die Botschaften selber Kredite vergeben, habe ich nie behauptet, ich habe geschrieben, dass sie bei der Finanzierung helfen
Das kann durchaus auch die Möglichkeit sein Kontakt zu Banken (eher nicht) oder anderen Unternehmen/Menschen in Deutschland aufzunehmen, die bei der Finanzierung helfen. 

Mal gang konkret - welches Unternehmen in Deutschland sollte hier das Geld für ein Flugticket für eine 18 jährige vorstrecken wenn eher zweifelhaft ist, dieses Geld kurzfristig zurückzubekommen.

Beispielsweise die Versicherung, wenn eine Auslandsversicherung besteht.

Was für eine "Auslandsversicherung" sein. Eine Auslandskrankenversicherung darf nichts erstatten weil niemand krank ist. Eine Reiserücktrittsversischerung wird nichts bezahlen weil die Reise längst angetreten wurde. Eine Reisegepäckversicherung schon gar nicht.

Je nach Versicherung können die Kosten auch übernommen werden. 

Also was für eine "Auslandsversicherung" soll deiner Meinung nach hier in Frage kommen.

Wieso Du dann noch etwas von offenen Hotelschulden, laufende Gerichtsverfahren oder Todesfällen schreibst, ist mir schleierhaft und wird wohl genauso wenig mit der Frage zu tun haben wie Deine Auslieferungshaft.

Wenn man sich anschaut welche Unterstützung die Botschaft in solchen Fällen anbietet kann man sich wohl leicht ausmalen, dass die Unterstützung in so einem Fall (der letztlich darin besteht, dass eine deutsche Volljährige die sich in Thailand aufhält aber lieber in Deutschland wäre und dummerweise nicht genug Geld für ein Flugticket hat) wohl eine noch niedrige Priorität hat wie die genannten.

Darum...

apophis  06.04.2017, 08:56
@MalNachgedacht

1.) Hat also nichts mit dem Fall des Fragestellers zu tun. Okay.

2.) Nicht nur den Eltern, sondern jedem Bekannten. Und wie gesagt, wenn die deutsche Botschaft aus einem anderen Land anruft, ist das durchaus etwas anderes, als wenn das Kind quengelt und sagt, dass es nach Hause will.

3.) Nein, sobald das Kind volljährig ist, sind die
Eltern zu einer Barzahlung des Unterhaltes verpflichtet. Barzahlung im Sinne von Das Geld direkt geben/überweisen und nicht in Form von Logie & Kost. Dass es generell anders geregelt wird, das Kind meist weiter bei den Eltern wohnt und dafür kein Unterhalt bekommt, ist mit einer stillen Vereinbarung gleichzusetzen.
Das Kind kann aber immer verlangen, dass der Unterhalt ausgezahlt wird. Auch die Freundin des Fragestellers.
Dass die Eltern den Aufenthalt in Thailand bezahlen, ist rechtlich nicht ausreichend.

4.) Natürlich, ob die Bekannten dann auch helfen, ist eine andere Sache, die Botschaft kann aber erst die Kommunikation ermöglichen, also durchaus eine große Hilfe sein.

5.) Einmal muss es kein Unternehmen sein, es können auch Menschen oder andere Einrichtungen sein. Ohne jetzt nachgeschaut zu haben will ich mal behaupten, dass die Diakonie, Karitas oder andere Stiftungen/Vereine mit Sicherheit auch für diesen Bereich etwas haben.
Zudem gibt es durchaus Banken/Kreditinstitute, die Minikredite vergeben. Kreditgeber sind auch nicht darauf aus das Geld möglichst schnell oder kurzfristig
wiederzubekommen.

6.) Psychische Belastungen sind ebenso als
Krankheiten einzustufen wie körperliche Beschwerden. Mann muss nicht 39°C Fieber haben (oder gleich an Wahn leiden), um Krank zu sein.
Der psychische Askept in der Gesundheit wird (wie man sieht) leider immernoch viel zu wenig ernst genommen.

7.) Da wäre entsprechend die Auslands-Krankenversicherung.

8.) Man kann alles so darstellen, dass es eine niedrige Priorität hat.
Versuch's mal damit:
Es geht um ein 18 jähriges Mädchen, welches von den Eltern in Unwissenheit gehalten wurde, was ihre Freiheiten ab der Volljährigkeit angeht, wodurch es den Eltern möglich war das Mädchen dazu zu zwingen ins Ausland zu ziehen, völlig Abhängig von den Eltern, ohne Möglichkeit selbst etwas zu entscheiden oder das Land selbstständig zu verlassen.
Weiterhinbestimmen die Eltern wohin ihr Unterhaltsgeld fließst, auch hier wird das Mädchen in der Selbstbestimmung (-> Menschenrecht) beschränkt.

Und selbst wenn es "nur" um ein Mädchen geht, was kein Geld für den Rückflug hat, hat dies immernoch so viel Priorität, dass dem Mädchen anständig geholfen wird.

MalNachgedacht  06.04.2017, 14:05
@apophis

2.) Nicht nur den Eltern, sondern jedem Bekannten. Und wie gesagt, wenn die deutsche Botschaft aus einem anderen Land anruft, ist das durchaus etwas anderes, als wenn das Kind quengelt und sagt, dass es nach Hause will.

Wenn Die Botschaft überhaupt anruft und den Kontakt herstellt.
Das macht sie eigentlich nur wenn der betroffene Deutsche im Ausland dazu selbst nicht in der Lage ist - sei es weil er in Haft sitzt oder anderweitig keine Möglichkeit hat

Aber selbst wenn die Botschaft Kontakt mit den Eltern oder wem auch immer aufnimmt - mehr als zu übermitteln, dass die Tochter gerne Geld für ein Rückflugticket hätte und wie dieses Geld überwiesen werden kann kann die Botschaft auch nicht mitteilen. Beides ist ja vermutlich nichts neues für die Eltern und ob die sich davon beeindrucken lassen weil irgendein Sachbearbeiter der deutschen Botschaft anruft ist noch die Frage. Wenn er es denn überhaupt macht denn das Mädchen kann ja problemlos selbst zu Hause anrufen. Die Botschaft ist schließlich keine Telefonvermittlung.

3.) Nein, sobald das Kind volljährig ist, sind die 
Eltern zu einer Barzahlung des Unterhaltes verpflichtet. Barzahlung im Sinne von Das Geld direkt geben/überweisen und nicht in Form von Logie & Kost.

Wenn der Unterhaltsempfänger allerdings im Ausland lebt muß er den Unterhalt gemäß des Rechts des jeweiligen Landes einklagen und kann dieses ausländische Urteil - in diesem Fall also das thailändische Urteil in Deutschland vollstrecken lassen - bzw. das zumindest versuchen.

Da wünsche ich viel Spaß dabei - denn es würde mich wundern wenn es im thailändischen Recht so eine Unterhaltspflicht gibt.

Und noch mehr wenn ein Ausländer ein entsprechendes Urteil  in Thailand bewirken könnte.

Die einzige Hilfe der Botschaft wäre hier, dass die Botschaft einen geeigneten Rechtsanwalt empfiehlt (aber nicht bezahlt)

4.) Natürlich, ob die Bekannten dann auch helfen, ist eine andere Sache, die Botschaft kann aber erst die Kommunikation ermöglichen, also durchaus eine große Hilfe sein.

"Kommunikation ermöglichen"? 

Wir leben im 21. Jahrhundert im Zeitalter von Internet und Smartphones.

5.) Einmal muss es kein Unternehmen sein, es können auch Menschen oder andere Einrichtungen sein. Ohne jetzt nachgeschaut zu haben will ich mal behaupten, dass die Diakonie, Karitas oder andere Stiftungen/Vereine mit Sicherheit auch für diesen Bereich etwas haben. 

Ich will es nicht ausschließen...aber bei der Botschaft hat sie jedenfalls schlechte Karten.

Zudem gibt es durchaus Banken/Kreditinstitute, die Minikredite vergeben. Kreditgeber sind auch nicht darauf aus das Geld möglichst schnell oder kurzfristig wiederzubekommen.

Kredite an eine 18-jährige ohne Einkommen, die in Thailand lebt....

Allein schon die Unterschrift unter den Kreditvertrag zu bekommen dürfte "etwas" kompliziert werden. 

6.) Psychische Belastungen sind ebenso als 
Krankheiten einzustufen wie körperliche Beschwerden. Mann muss nicht 39°C Fieber haben (oder gleich an Wahn leiden), um Krank zu sein. 
Der psychische Askept in der Gesundheit wird (wie man sieht) leider immernoch viel zu wenig ernst genommen.

7.) Da wäre entsprechend die Auslands-Krankenversicherung.

Wenn Du mal in die Versicherungsbedingungen einer Auslandskrankenversicherung schaust wirst Du feststellen, dass psychische Erkrankungen im allgemeinen ausgeschlossen sind

Es geht um ein 18 jähriges Mädchen, welches von den Eltern in Unwissenheit gehalten wurde, was ihre Freiheiten ab der Volljährigkeit angeht, 

Ach Du meine Güte - eine 18-jährige die nicht mitbekommen hat das man in Deutschland mit 18 volljährig ist und was das bedeutet.

wodurch es den Eltern möglich war das Mädchen dazu zu zwingen ins Ausland zu ziehen, völlig Abhängig von den Eltern, ohne Möglichkeit selbst etwas zu entscheiden oder das Land selbstständig zu verlassen. 

Tja - so ist das nun mal. Mit 18 ist man zwar volljährig (und manche begreifen auch was das bedeutet) aber mit 18 ist man deswegen eben nicht automatisch finanziell  unabhängig.

Und wenn die Eltern etwas mit einem vorhaben was einem nicht gefällt dann muss man sich eben beizeiten informieren was geht und was nicht geht und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.

Das das nicht gerade leichter wird wenn man erst einmal in Thailand ist sollte einem Erwachsenen wohl auch klar sein.

Wobei das jetzt auch nur die eine Darstellung der Geschichte ist - ich würde mich jedenfalls nicht wundern wenn die Darstellung der Eltern ganz anders ausfallen würde.

Und selbst wenn es "nur" um ein Mädchen geht, was kein Geld für den Rückflug hat, hat dies immernoch so viel Priorität, dass dem Mädchen anständig geholfen wird.

Niemand hält Dich ab....und mit 18 ist das Mädchen ja doch schon eine Frau.

Ausländer in Thailand die sich keinen Rückflug leisten können und denen deswegen sogar Abschiebehaft droht oder die deswegen bereits in Abschiebehaft sitzen gibt es in Thailand  genügend.

Die dachten vielleicht auch, dass notfalls die Botschaft für ein Rückflugticket einspringt....

apophis  06.04.2017, 14:39
@MalNachgedacht

2.) Im Grunde bestätigen wir uns hier mittlerweile ja nur gegenseitig, haben lediglich eine andere Meinung dazu.

3.) Kontakt zu einem Anwalt herzustellen ist auch eine hilfreiche Sache, dass die Botschaft hauptsächlich Vermittler ist, scheint ja klar zu sein.
Und auch in Thailand gibt es eine Unterhaltspflicht, nur so nebenbei.

4.) Neben der Frage, ob das Mädchen überhaupt ein Smartphone besitzt (gewollt oder ungewollt), hast Du schonmal versucht mit einem Handy ins nicht-europäische Ausland (oder andersherum) zu telefonieren?
Mit der richtigen Karte möglich, aber sehr teuer.

5.) Kredite lassen sich heutzutage auch online abschließen, ist stimme aber zu, dass dieser Weg nicht der einfachste ist.
Daher eher die Hilfe bei anderen EInrichtungen Suchen, wie genannt.
Ich will mal behaupten, dass solche Hilfseinrichtungen auch Kontakt zu den jeweiligen Botschaften haben, man dort zumindest solche kennt. Alleine das Kennen der Einrichtungen ist schon eine Hilfe.

6.) Ich muss zugeben, dass ich nie genau in die Bedingungen meiner Auslandskrankenversicherung geschaut habe. Dass es heutzutage bei dem Großteil der Versicherungen immernoch so sein soll, mag ich allerdings nicht so recht glauben.
(Nehme es aber so hin, ich verlange da jetzt keine Quelle oder blabla, würde mich eh selbst informieren.)

Rest: Wie gesagt, man kann alles Herunterspielen oder eben aufputschen.
Es sollte aber bekannt sein, dass es neben "völlig aufgeklärten" (mir fällt keine bessere Beschreibung ein^^) Familien auch solche gibt, wo die Eltern ihre Autorität ausnutzen und das Kind sich dem beugt, weil es so erzogen wurde.
Sowar kann mitunter auch dazu führen, dass das Kind gegen seinen Willen ins Ausland geschickt wird.

Hinzu kommt, dass man in Thailand erst mit Vollendung des 20. Lebensjahres volljährig ist, nicht bereits mit 18.
Sie wird wahrscheinlich also nichtmal ein Flug buchen dürfen (kenne die genauen Gesetze allerdings nicht), selbst wenn sie es könnte.

Sich an die Botschaft zu wenden ist also nur  richtig.