Eltern wollen das Kindergeld nicht geben!

11 Antworten

Kindergeldberechtigt sind zunächst einmal die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil wo das Kind lebt. Über das 18 Lebensjahr hinaus müssen sowieso gewisse Kriterien für den KiGeld Bezug erfüllt sein, nämlich das "Kind" muss entweder in Ausbildung (schulisch oder beruflich) oder Arbeitssuchend sein. Ab 21. gilt auch das nicht mehr, dann heißt das Kind muss zumindest ausbildungssuchend sein. Wenn der Sprößling nicht mehr zu Hause wohnt, sind immer noch die Eltern empfangsberechtigt aber auch unterhaltspflichtig in dem Moment wenn das Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, dann besteht die Möglichkeit das die unterhaltspflichigen Eltern das Kindergeld auszahlen um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Allerdings sind die Einkommensbemessungsgrenzen recht hoch, sodass es auch nicht immer gelingt die Eltern auf Unterhalt zu verdonnern.

das kindergeld ist sein natürliches anrecht er müsste es eingentlich bekommen

da ihr BEIDE volljährig seid, können sie weder seinen auszug verhindern, noch haben sie ein recht, dass kindergeld zu unterschlagen.

Grundsätzlich steht das Kindergeld den Eltern zu, die müssen dafür den Unterhalt leisten. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Der Unterhalt muß nicht als Geldleistung sondern kann auch aus Sachleistungen (Bett, Essen, Trinken, usw.) bestehen.

Ab dem 18. Lebensjahr steht das Kindergeld dem "Kind" zu, nicht den Eltern. Er soll sich mal beim Jugendamt oder der Arge erkundigen, wie er dagegen vorgehen kann. Die Eltern dürfen ihm das Kindergeld jedoch nicht vorenthalten. Er kann es im schlimmsten Fall sogar einklagen.