Einziehen ohne Mietvertrag?

7 Antworten

Wenn du jetzt dort wohnst, musst du dich auch jetzt dort anmelden, und nicht erst im Februar.

Ob du aber überhaupt einziehen darfst, das musst du mit dem Vermieter klären. Du kannst nicht davon ausgehen, dass du den Mietvertrag von deiner Cousine einfach so übernehmen kannst - es bleibt einzig und allein dem Vermieter überlassen, mit wem er einen Vertrag abschließt und mit wem nicht.

verreisterNutzer  23.12.2016, 13:22

Ich habe mit dem Vermieter bereits gesprochen und ich bekomme die Wohnung.

Nur meine Cousine will im Dezember noch raus und ich will im Jänner rein aber sie hat eber bis Februa Kündigungsfrist 

DarthMario72  23.12.2016, 13:27
@verreisterNutzer

Nur meine Cousine will im Dezember noch raus und ich will im Jänner rein aber sie hat eber bis Februa Kündigungsfrist

Auch das musst du mit dem Vermieter besprechen.

P.S.: Februar, nicht Februa

Wer eine Wohnung bezieht und sich nicht innerhalb von zwei Wochen ummeldet wird mit einem Bußgeld bestraft.

verreisterNutzer  23.12.2016, 13:18

Das weiß doch keiner 😄

Ich nehme mal an, dass die Cousine im Februar auszieht und Du dann die Wohnung übernehmen willst. So deutlich geht das leider nicht aus Deiner Frage hervor.

Zunächst einmal müßte der Vermieter erlauben, dass Du als Untermieterin einziehst. Als nächstes müßte er zustimmen, dass Du als Nachmieterin mit ihm einen Vertrag machst.

Will er Dich nicht als Nachmieterin, wird er einen Teufel tun und Dich jetzt noch als Untermieterin rein lassen. Was ist, wenn Deine Cousine dann geht und Du bleibst einfach in der Wohnung hocken?

Dann müßte er Räumungsklage einreichen. Dich einfach vor die Tür setzen, geht leider nicht. Im übrigen wäre dann Deine Cousine weiter mit im Boot, denn wenn sie die Wohnung nicht am Ende der Meitzeit geräumt und sauber übergibt, muss sie auch weiter Miete in Form einer Nutzungsentschädigung zahlen. Diese kann wiederum höher sein und die Kaution geht dann mit Sicherheit auch drauf. An Anwalts- und Gerichtskosten noch gar nicht zu denken.

Also, als erstes mit dem Vermieter alles klar machen und sobald Du eingezogen bist, musst Du auch zum Einwohnermeldeamt.

verreisterNutzer  23.12.2016, 13:20

Meine Cousine will im Dezember schon raus und ich will im Jänner einziehen.

Ich habe mit dem Vermieter bereits alles besprochen und er hat gesagt das sie noch bis Februa in der Wohnung bleiben muss weil sie eine Kündigungsfrist hat und ich bin halt ihr Nachmieter.

bwhoch2  23.12.2016, 13:28
@verreisterNutzer

Natürlich muss Deine Cousine nicht in der Wohnung bleiben. Sie kann ausziehen, wann sie will. Niemand kann sie aufhalten.

Dennoch bleibt sie natürlich bis zum Ende der Kündigungsfrist für die Wohnung verantwortlich. Das meint der Vermieter mit "dass sie noch in der Wohnung bleiben muss."

Ganz wichtig, auch für Dich:

Wenn Deine Cousine das Mietverhältnis beendet, muss die Wohnung ordnungsgemäß übergeben werden. Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, die Wohnung zu besichtigen und zu notieren, was evtl. an Schäden oder Mängeln vorhanden ist. Es muss geklärt werden, wer für was ggf. verantwortlich ist.

Die Übergabe findet idealerweise zu dem Zeitpunkt statt, wo Deine Cousine tatsächlich auszieht und Du einziehst.

Zu diesem Zeitpunkt, angenommen 31.12., könnte der Vermieter auch gleich einen neuen Mietvertrag mit Dir machen, der am 1. Januar beginnt und den Mietvertrag mit Deiner Freundin per Aufhebungsvertrag zum gleichen Zeitpunkt beenden. Dann wäre das eine saubere Sache und rechtlich absolut einwandfrei.

Wenn der Vermieter mit Dir als Nachmieterin einverstanden ist, was hindert ihn daran, so zu handeln? Schlagt ihm das doch mal vor. Für Deine Cousine ist es in jedem Fall das beste und für Euer dauerhaftes Verhältnis auch, denn es kann nicht eintreten, dass plötzlich irgendwas festgestellt wird und die Cousine sagt, Du bist schuld und Du behauptest, das stammt noch von Dir. Also, redet mit dem Vermieter!

Ohne Mietvertrag darfst du das gar nicht

das musst du mit dem vermieter klären. du kannst nicht einfach so davon ausgehen, das der vermieter die wohnung im anschluss an dich vermietet.

verreisterNutzer  23.12.2016, 13:23

Er hat mir aber bereits zugesagt.

Ich kann im Februa einziehen

Will aber im Jänner

Hexe121967  23.12.2016, 13:28
@verreisterNutzer

naja, dem vermieter kann es doch egal sein ob er jetzt die januarmiete von dir oder von deiner cousine bekommt. hauptsache er bekommt sie. drinn bleiben muss deine coisine in der wohnung nicht. sie muss halt nur bis ende der kündigunsfrist miete zahlen.

anitari  25.12.2016, 09:18
@verreisterNutzer

Der Vermieter hat zugesagt das Du im Februar einziehen kannst. Was Du willst ist unwichtig.

Gibt es denn schon einen Mietvertrag?

Gut der könnte auch mündlich zustande gekommen sein. Nur ist das i. d. R., sofern dir die Wohnung nicht vom Vermieter selbst übergeben wurde, schwer bis gar nicht nachweisbar.

Ziehst Du eigenmächtig, also ohne Wissen des Vermieters, im Januar schon ein könnte das Probleme geben.

Zum Beispiel keinen Mietvertrag. Dann müßtest Du am 31. Januar wieder ausziehen.