Welche Kündigungsfrist gilt bei 40 Jahren?

8 Antworten

Wir ziehen demnächst um.Wir waren 40 Jahre in der Wohnung und haben ein alten Mietvertrag!Welche Kündigungsfrist gilt nach sovielen Jahren?

Will der Mieter kündigen so gilt entweder die gesetzliche Kündigungsfrist ( In der Regel sind es drei Monate) oder eine vertraglich vereinbarte kürzere Frist.

Die längeren Fristen von mehr als drei Monaten gibt es nur, wenn der Vermieter dem Mieter kündigt.

MfG

Johnny

Sofern keine abweichende Regelung (nachträglich) vereinbart wurde, könnt ihr gem. § 573c Abs. 1 BGB immer zum übernächsten Monatsletzten wirksam kündigen, sofern die schrfitliche, ggf. gemeinsam unterschriebene Kündigung am 3. Werktag, einschl. Samstag, des vorvoherigen Monats zugegangen ist.

Also frühestens zum 30.04., wenn der Vermieter bis zum 04.02. demgemäß Bescheid hätte.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

G imager761

Kündigung durch den Mieter: Ein Jahr bei einer Mietdauer von über 10 Jahren. §565 BGB Meine Freundin hatte eine viel zu große Wohnung. Als der Vermieter Eine Mieterhöhung haben Wollte ,war das die Gelegenheit zum Umziehen. Der hat Sie Widersprochen, und dadurch hatte Sie Eine Frist von 3 Monaten .Mein buch ist aber 15 Jahre alt.

ja das ist auch lang veraltet. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt maximal 3 Monate

@Mismid

Nein nach neuen Recht sollen es 9 Monate sein.

Wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart 3 bzw. knapp 3 Monate für Mieter.

Wohndauer egal. Ebenso evtl. noch im Vertrag stehenden gestaffelten Fristen.

Deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die des Vermieters 9 Monate.