Einsatzstunden als Zeitspende?


27.10.2020, 10:45

Aaaaalso, da mich viele ein bisschen missverstehen:

Das die geleistete Zeit in einer Freiwilligen Feuerwehr FREIWILLIG ist, das weiß ich. Allerdings ist die Feuerwehr eine gemeinnützige Organisation, also kann ich eventuell ausgestellte Spendenquittungen sehr wohl von der Steuer absetzen.

Folgendes Beispiel: Ein Feuerwehreinsatz für eine Ölspur. Der Verursacher zahlt in seiner Rechnung: 1. Die Fahrzeugkosten, 2. Die Materialkosten, 3. Die Personalkosten. Die Gemeinde als Träger nimmt also Geld für die Personalkosten, hat aber selber gar keine Arbeit geleistet. Diese Personalkosten sind es für die ich eine Spendenquittung am ende des Jahres angedacht hätte.

Es haben viele Feuerwehren mit Zuwachs Problemen, warum das ganze nicht mal mit steuerlichen vorteilen attraktiver machen?

9 Antworten

Also erstens...

Ich zumindest habe eine Verpflichtungserklärung unterschrieben Also sobald es mir möglich ist Muss ich zum Wonsatz gehen da kann von einer Spende keine Rede sein.

Zweitens:

Die Gemeinde Rechnet ab das stimmt... beinhaltet Abnutzung von Einsatzkleidubg, Verdienstausfallansprüche der Arbeitgeber etc

Drittens:

Einige Gemeinden haben in ihrer Feuerwehrsatzung Aufwandsentschädigungen festgelegt zb bekomme ich in der ersten Einsatzstunde 13€ während die Gwmeinde 20 abrechnen. Jedoch kann die Gemeinde bei Brandeinsätzen selten was abrechnen dennoch bekomme ich Geld. Also das ganze gleicht sich auch aus.

Nein, die Zeit wird ja nicht gespendet sondern man erklärte sich mit Eintritt bereit, die Einsatzstunde zu bringen.

Will man einen Aufwand spenden, dann müsste man zuerst ein Anrecht auf Vergütung haben.

JakeSully3 
Fragesteller
 27.10.2020, 10:46

Bitte die Ergänzung in der Frage beachten

Meandor  27.10.2020, 11:56
@JakeSully3

Mit dem was die Gemeinde an den Verursacher abrechnet, hast Du nichts zu tun.

Damit Du etwas Spenden kannst, musst Du einen Anspruch haben.

Hast Du, z.B. über die Feuerwehrentschädigungssatzung, einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung, dann kannst Du der Stadt gegenüber auf diesen Anspruch verzichten bzw. ihn Spenden und dafür erhältst Du eine Spendenbescheinigung.

Die StB raten im Fall von Aufwandsspenden aber oft dazu, dass das Geld ausgezahlt und zurückgespendet wird; das gibt dann keine Diskussionsansätze mit dem Finanzamt.

Du spendest die Zeit ja nicht, sondern du bist freiwillig die Verpflichtung eingegangen, diese Zeit zu erbringen.

Du kannst es ja auch nicht als Spende an die regionale Wirtschaft abrechnen, wenn du in der Dorfkneipe zum Mittagessen gehst.

Für ehrenamtliche Tätigkeit gibt es keine Spendenquittung für die geleistete Zeit. Das ist auch steuerlich gar nicht darstellbar.

Das einzige was geht ist, wenn Du auf die Dir zustehende Erstattung von Auslagen verzichtest. Dafür wäre eine Spendenquittung möglich. Aber wenn Du keinen "Anspruch" hast, kann Dir die FW oder Stadt auch keine Spendenquittung erstellen.

Ist rechtlich gar nicht möglich bzw zulässig

TremendousHeat  27.10.2020, 13:44
kann Dir die FW oder Stadt auch keine Spendenquittung erstellen

Wenn die Löschgruppe einen Förderverein hat, dann schon.

Highlands  27.10.2020, 14:43
@TremendousHeat

Der kann auch nur eine Quittung für eine Geld- oder Sachspende ausstellen. Nicht jedoch für den Gegenwert der geleisteten Zeit. Dafür gibt es rechtlich und steuerlich keine Grundlage. Würde es der Verein trotzdem machen, wäre er Nullkommanichts die Gemeinnützigkeit los und der Vorsitzende persönlich in der Haftung.

Ich bin seit über 10 Jahren selbst Schatzmeister eines solchen Fördervereins und kenne das Thema. Solche Ideen hatten unsere Mitglieder auch schon.....

TremendousHeat  27.10.2020, 14:52
@Highlands

So meinte ich das auch nicht. Lies meine Antwort. LG

Nein.

Davon abgesehen, dass gespendete Zeit steuerlich gar nicht absetzbar ist, kann eine Freiwillige Feuerwehr in aller Regel gar keine Spendenbescheinigung ausfertigen.."In aller Regel" deshalb nicht, weil das Feuerwehrwesen Landesrecht unterliegt und es daher von Bundesdland zu Bundesland unterschiedliche Gesetze und Regeln gibt.

Aber: "Die Feuerwehr" hat grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist also keine Person, keine Firma, kein Verein und keine Körperschaft. Sie ist Teil der kommunalen Verwaltung, also der Stadt oder Gemeinde. Entsprechend hat die Feuerwehr selbst auch keinerlei Besitz und kein Konto. Eine eventuelle Aufwandsentschädigung für geleistete Dienststunden wären also von der Stadt/Gemeinde an den Feuerwehrangehörigen auszuzahlen und umgekehrt ist eine Spende ebenso an die Stadt/Gemeinde zu zahlen, ggfs. zweckgebunden für die Arbeit der Feuerwehr. Und die Stadt/Gemeinde müsste dann eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Damit sowas überhaupt möglich ist, müsste also folgendes geschehen:

  • Die Stadt/Gemeinde müsste eine Satzung erlassen, nach der jeder aktive Feuerwehrangehörige eine Aufwandsentschädigung in festgelegter Höhe z.B. für geleistete Einsatz- und Dienststunden (pauschal oder stundenweise) erhält.
  • Die Stadt/Gemeinde müsste entsprechende Kosten im Finanzhaushaltsplan des laufenden Kalenderjahres einplanen.
  • Die Stadt/Gemeinde müsste die Aufwandsentschädigung vom Konto buchen und an den Feuerwehrangehörigen auszahlen.
  • Der Feuerwehrangehörige müsste eine Spende in Höhe der ausgezahlten Aufwandsentschädigung an die Stadt/Gemeinde tätigen, ggfs. zweckgebunden für die Arbeit der Feuerwehr (hier aber nur für die unmittelbare Feuerwehrarbeit, nicht für kameradschaftliche Zwecke wie Feiern usw.)
  • Je nach Bundesland muss der Stadt-/Gemeinderat über die Annahme oder Ablehnung der Spende entscheiden und diese unter der entsprechenden Haushaltsstelle auf dem Gemeindekonto verbuchen
  • Nach Annahme der Spende kann die Kommunalverwaltung eine Spendenbescheinigung ausstellen
TremendousHeat  27.10.2020, 11:16
"Die Feuerwehr" hat grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist also keine Person, keine Firma, kein Verein und keine Körperschaft. Sie ist Teil der kommunalen Verwaltung, also der Stadt oder Gemeinde. Entsprechend hat die Feuerwehr selbst auch keinerlei Besitz und kein Konto.

Ist das bei euch so? Wir haben ein Löschgruppen-Konto. Na ja, eigentlich sogar mehrere - für verschiedene Zwecke. Kriege zum Beispiel die Fahrtkosten für Lehrgänge oder die Kosten für unsere Alarmierungs-App über das Konto der Löschgruppe erstattet (bezahlen tut es aber die Stadt).

Und wir haben auch einen Förderverein - hat das nicht jede FF / LG? Dieser kann natürlich Spendenquittungen ausstellen.

26Sammy112  27.10.2020, 11:52
@TremendousHeat
Ist das bei euch so?

Ja, das ist eigentlich bundesweit so...

Wir haben ein Löschgruppen-Konto. Na ja, eigentlich sogar mehrere - für verschiedene Zwecke. Kriege zum Beispiel die Fahrtkosten für Lehrgänge oder die Kosten für unsere Alarmierungs-App über das Konto der Löschgruppe erstattet (bezahlen tut es aber die Stadt).

Ist das wirklich ein Konto der Feuerwehr?

"Normalerweise" ist es so, dass die Stadt oder Gemeinde einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr aufstellt. Dieser Haushaltsplan umfasst alle Einnahmen und Ausgaben der verschiedenen kommunalen Bereiche - vom Straßenbau über Kultur und Sport und das Schulwesen bis hin zur Feuerwehr. D.h. als Feuerwehr melden wir unseren Bedarf an, den die Gemeinde dann (hoffentlich) in den Haushalt mit aufnimmt.
Fallen nun Kosten an wie z.B. Kauf von Werkzeug, Fahrtkosten, Lehrgangskosten, Geschäftsausgaben (Papier, Telefon, ...) usw., dann geht die Rechnung an den Wehrführer, der diese bis zu einer bestimmten Höchstgrenze abzeichnen darf, sofern im laufenden Haushaltsjahr noch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister zeichnet die Rechnung gegen und die Gemeindeverwaltung überweist den Betrag.

Allerdings ist es auch so, dass das Schleswig-Holsteinische Brandschutzgesetz die Einrichtung einer Kameradschaftskasse vorsieht. Und genau das hat vor einigen Jahren zu großen Problemen geführt. Bis dahin war es so, dass tatsächlich die "Feuerwehr" ein Konto bei der Bank eingerichtet hat, Einnahmen z.B. von passiven Mitgliedern oder aus dem Verkaufserlös von Veranstaltungen hier eingezahlt und auch eigenständig Ausgaben z.B. für ein Grillfest o.ä. getätigt hat. Alles nach dem Motto "Wo kein Kläger, ist auch kein Richter"... Bis man dann drauf gestoßen ist, dass die Feuerwehr selbst mangels Rechtspersönlichkeit gar kein eigenes Konto führen darf. Nach einer Gesetzesänderung ist es nun so, dass das Kameradschaftskonto der Gemeinde gehört als zweckgebundenes Sonderkonto, auf das die Wehr selbstständig zugreifen darf, das aber der Kontrolle der gemeindlichen Rechnungsprüfer unterliegt.

Und wir haben auch einen Förderverein - hat das nicht jede FF / LG? Dieser kann natürlich Spendenquittungen ausstellen.

Nein. Theoretisch muss man ganz klar zwischen der kommunalen Aufgabe Feuerwehr (Einsatzdienst, Wache, Material, Fahrzeuge usw.) und einer Vereinstätigkeit (Kameradschaftspflege, Veranstaltungen) unterscheiden. In den süddeutschen Bundesländern ist das auch traditionell so, dort ist einer kommunalen Feuerwehr immer auch ein Feuerwehrverein (Förderverein) angegliedert. In den norddeutschen Bundesländern hingegen war das bis vor einigen Jahren eher unbekannt. Erst in den letzten Jahren ist es so, dass hier nach und nach auch verstärkt Fördervereine gegründet werden, was hauptsächlich mit neuen Gesetzen zu tun hat und der Tatsache, dass auch Städte und Gemeinden ab 2023 (?) Umsatz- und ggfs. Körperschaftssteuerpflichtig werden, wenn sie bestimmte Höchstgrenzen an Einnahmen aus nicht hoheitlichen Aufgaben (also z.B. der Verkauf von Wurst und Getränken während eines Festes) überschreiten.

Ist ein recht umfangreiches und kompliziertes Thema, über dessen Sinn und Unsinn man stundenlang diskutieren könnte ;-)

RedPanther  27.10.2020, 12:07
@TremendousHeat
Ist das bei euch so?

Sage mir ein Bundesland, in dem die Feuerwehr keine Einrichtung der Gemeinde ist...

Wir haben ein Löschgruppen-Konto.

Ist es nicht üblich, dass die Gemeinde unterschiedliche Konten für unterschiedliche Zwecke unterhält? Zum Beispiel, um das Budget für eine FF-Abteilung gleich zu Jahresbeginn abzuzweigen und betreffender Abteilung zu überlassen?

Und wir haben auch einen Förderverein - hat das nicht jede FF / LG?

Zumindest in Ba-Wü dürften FF-Fördervereine recht selten anzutreffen sein, da bei uns ja jede Abteilung ein Sondervermögen zu Kameradschaftszwecken hat, also eine Kameradschaftskasse.

TremendousHeat  27.10.2020, 13:37
@26Sammy112
Ist das wirklich ein Konto der Feuerwehr?

Ja, mehrere Konten der Löschgruppe. Zum Beispiel ein Getränke-Konto, um die im Übungsdienst oder privat auf der Wache verbrauchten Getränke abzurechnen.

 In den norddeutschen Bundesländern hingegen war das bis vor einigen Jahren eher unbekannt. Erst in den letzten Jahren ist es so, dass hier nach und nach auch verstärkt Fördervereine gegründet werden, was hauptsächlich mit neuen Gesetzen zu tun hat und der Tatsache, dass auch Städte und Gemeinden ab 2023 (?) Umsatz- und ggfs. Körperschaftssteuerpflichtig werden, wenn sie bestimmte Höchstgrenzen an Einnahmen aus nicht hoheitlichen Aufgaben (also z.B. der Verkauf von Wurst und Getränken während eines Festes) überschreiten.

Kann ich nichts zu sagen. Wir zumindest haben schon seit 20 Jahren einen Förderverein.

TremendousHeat  27.10.2020, 13:40
@RedPanther
Sage mir ein Bundesland, in dem die Feuerwehr keine Einrichtung der Gemeinde ist...

Mit meinem

Ist das bei euch so?

War nur das mit dem Konto und dem Besitz gemeint.

Ist es nicht üblich, dass die Gemeinde unterschiedliche Konten für unterschiedliche Zwecke unterhält? Zum Beispiel, um das Budget für eine FF-Abteilung gleich zu Jahresbeginn abzuzweigen und betreffender Abteilung zu überlassen?

Damit kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur von unseren Konten als Löschgruppe. Und die haben wir - als Löschgruppe - auf jeden Fall. Mit unserem Förderverein wird vor Allem die Jugendfeuerwehr unterstützt und neue Materialien beschaffen (bspw. WBKs).