Einmalige Entschädigung für Dienstbarkeit, Steuerpflicht

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Nein, die Entschädigung ist nicht steuerpflichtig. Es handelt sich hierbei um echten Schadenersatz. Die Eintragung einer Baulast im Grundbuch stellt eine Wertminderung dar, weil das Grundstück bzw. der Teil des Grundstücks für den die Baulast gilt nicht bebaut werden darf. Die persönliche Dienstbarkeit ist notwendig, um spätere Reparaturen an der Erdleitung ohne nochmalige Einwilligung durch führen zu können.

Vielen Dank, das ist glaube ich der richtige Gedanke. Es ist also keine sonstige Leistung, weil es ja wirklich eine Entschädigung ist ! Vielen Dank dafür, hoffe, das FA akzeptiert dies auch so.

Zur Seuerpflicht kann ich leider momentan keine Auskunft geben, doch diese grundsätzliche "Blödheit" der Eintragung einer Grunddienstbarkeit beging meine Mutter vor mehreren Jahren ohne mein Wissen mit einem Unternehmen mit einem piken "T".

Ähnlich "Wegerecht" hast Du für paar "schnelle Pfennige" sämtliche Pflichten für Instandhaltung etc. am Hals. Bsp.: Baumwurzeln kappen die Strippe -Reparatur: Dein Prob; wie bei Wegerecht Instandhaltung, Winterdienst etc.

Versuch´ nach Möglichkeit, den Schwachsinn SCHNELLSTMÖGLICH wieder aus dem Grundbuch streichen zu lassen!!!

ist steuerpflichtig.