Wer muss Reparaturen an Fenstern bezahlen?

5 Antworten

Wieso bist Du denn gespannt? Du kennst ja nicht einmal den Unterschied zwischen einem Mietshaus und einer Wohnungseigentümergemeinschaft., oder? Es gibt auch keine Hausverwaltung sondern eine Verwalterin oder einen Verwalter, welche personen-gebunden bestellt wurden und welche die Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten.

Werfe schlichtweg einen Blick in die Teilungserklärung. Dort wurde die Verteilung der Kosten und Lasten geordnet. Fenster gehören grundsätzlich zum gemeinschaftlichen Eigentum. Alles doch ganz einfach.

Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum.

Daher hat zunächst die Gemeinschaft (WEG) die Kosten der Instandsetzung (Reparatur) und Instandhaltung (Wartung) zu bezahlen. Gerade in älteren Teilungserklärungen, werden die Fenster häufig, zum Sondereigentum erklärt. Durch diese irrige Regelung wird das Gemeinschaftseigentum (Fenster) aber dennoch nicht zum Sondereigentum, sondern kann nach der herschenden Rechtsprechung (OLG Hamm), diese Regelung nur als Kostentragungspflicht, umgedeutet werden. Wäre dies bei dir der Fall, müßtest du sowohl Reparatur, als auch den Austausch bezahlen.

Die Teilungserklärung bzw. der Einräumungsvertrag kann auch, trotz gemeinschaftlichen Eigentums, von vornherein, eine andere Kostentragung festlegen (vereinbaren). So kann es z. B. eine Formulierung geben, die festlegt, dass die Fenster, die sich im Bereich deines Sondereigentums befinden, auch von dem Sondereigentümer instandgehalten werden müssen. Ist dies bei dir der Fall, hätte deine Verwaltung recht, und du müsstest tatsächlich nur die Instandhaltung (Wartung, Abdichtung) bezahlen. Steht indessen in der Teilungserklärung, dass der Sondereigentümer die Instandsetzung der Fenster zu bezahlen hat, dann müsste die Gemeinschaft die Wartung bezahlen und du den Austausch.

Wenn in der Teilungserklärung nichts dergleichen geregelt ist, dann hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten sowohl für die Wartung, als auch für den Austausch zu tragen.

Daher mein Rat: Überprüfe die Regelungen in deiner Teilungserklärung.

Ich bin keine Experte, aber es könnte so sein, wie die Hausverwaltung das sagt. Ein kompletter Austausch wäre nach außen hin sichtbar und somit ein Fall für die Gemeinschaft. Die von dir beschriebene Reparatur wäre es nicht und somit deine Sache. Ich kann nur als Beispiel anführen, wie es bei uns mal war: Die Fenster wurden von außen neu gestrichen, das wurde von der Gemeinschaft übernommen. Einen Anstrich der Innenseite hätten wir dagegen selbst übernehmen müssen.

Bei mir ist es eher umgekehrt. Die Hausverwaltung meint, ein Austausch vom Dachfenster in meinem Manzardenzimmer ist meine Sache, ich muss für die Kosten aufkommen. Das Fenster ist undicht, läuft irgendwo Wasser in das Zimmerchen rein..Eine Wand ist schon verschimmelt dadurch . Es ist aber kein bewohntes Zimmer Kann man nur als abstellraum nutzen.. In der Teilungserklärung steht zwar drin..Fenster sind Gemeinschaftseigentum...aber für Reperaturen, Austauschen ist nur der Eigentümer zuständig.. Verstehe es auch nicht so ..

Gesetzlich habe ich keine Ahnung, ich habe gott sei Dank einen Vermieter,der das notfalls macht.Wie ein Hausmeister.

Aber die Geschichte hat den Haken,dass du ziemliche Heizkosten zahlen mußt,wenn die Fenster nicht richtig gedichtet sind.

Ich würd mich notfalls schlau machen und die Sache selbst in die Hand nehmen.Langfristig einfacher ist es,als wenn du dich lange herumzankst.

Also, da kann aber etwas nicht stimmen. Es gibt keine luftdichten Fenster und das ist auch gut so. Die Schimmelprobleme der Mieter sind vielen bekannt und höhere Heizkosten sind nicht belegt, so jedenfalls die Gerichte in Deutschland.

@schleudermaxe

Von luftdichten Fenstern redet keiner.Aber sie müssen gut abgedichtet sein,wenn du nicht für das Universum heizen willst.

Es gibt ja eine gewisse Spannbreite zwischen luftdicht und völlig durchlässig.