Zählt die Stromleitung in einem Mehrfamilienhaus ab dem Stromzähler im Keller zum Sondereigentum?
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und lassen die Elektrik komplett erneuern. Der Stromzähler soll dabei (aufgrund der Anforderungen der Stadtwerke Hannover) aus dem Treppenhaus in den Keller verlegt werden. Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass wir die Verlegung der Kabel aus dem Keller bis in unsere Eigentumseinheit selber zahlen müssen, da diese Kabel (da sie ab unserem Stromzähler losgehen) zum Sondereigentum gehören. Zählen die Leitungen, auch wenn sie nur zu unserer Wohnung führen nicht trotzdem bis in die Wohneinheit zum Gemeinschaftseigentum, unabhängig davon, wo der Stromzähler liegt? Folgendes Urteil habe ich dazu gefunden:
LG München I, 08.11.2010 - 1 S 10608/10Wer weiß mehr bzw. gibt es evtl weitere Urteile dazu?
Ich weiß, dass die Eigentumsgemeinschaft per Beschluss regeln kann, dass jeder Eigentümer die Leitungen zB. bis zum Stromkasten im Keller selbst zahlen muss. Solch einen Beschluss gibt es aber in unserem Fall nicht. Daher interessiert mich nur, wie es im Normalfall (ohne Beschluss) gesetzlich geregelt ist.
Dank schonmal im Voraus :)
2 Antworten
Ist bei mir auch so, vom Zähler bis in die Wohnung zahlst du ! Warscheinlich ändert ihr von Wechsel auf Drehstrom !
Gemeinschaftseigentum ist bis zu deinem Stromzähler ! Ältere Hausstromnetze sind von ihrer belastbarkeit irgendwann ausgereizt je mehr auf Drehstrom umstellen ! Für die Gemeinschaft ist es daher kostengünstiger Neuanschlüsse in den Keller legen zu lassen und die Verkabellung in die Wohnung den Einzeleigentümern zu überlassen ! Darüber gibt es Garantiert eine Beschlußfassung der Eigentümerversammlung !
Das ganze Haus ist Sondereigentum. Die Decke Deines Nachbarn ist vielleicht Dein Fußboden oder umgekehrt. Ja, dass muss von die Eigentümern gezahlt werden. Wohnungseigentümer streben die Eigenständigkeit an, die Wohnung soll "ausschließlich" Ihnen gehören, dann kann natürlich auch kein Anderer für die Stromversorgung aufkommen. Sonst müsstet Ihr es auch für die Nachbarwohnung. Die Verwaltung zahlt nichts, die verwaltet Euer Eigentum.
Das scheint mir ein ziemlich uninformierter Kommentar zu sein. Natürlich zahlt die Verwaltung das nicht, sondern, wenn überhaupt, die Eigentumsgemeinschaft. Und zwar dann, wenn die Leitung bis in die Eigentumseinheit Gemeinschaftseigentum ist, so wie es in dem Gerichtsurteil, welches in der Frage steht entschieden ist.
Sehr viele Teile eines Mehrfamilienhauses können Gemeinschaftseigentum sein (z.B. Hauseingangstür, gemeinschaftlich genutzte Räume, Steigleitungen etc.). Daher hilft die Antwort leider nicht weiter..
Nicht viele, sondern alle Teile, das ganze Haus ist Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum wird vertraglich abgesichert. Das ist ja auch das, was Wohnungseigentümer anstreben. Und der Vertrag kann durchaus so ausgestaltet sein, dass alles, was direkt einer Wohnung zugeordnet werden kann, vom Sondereigentümer zu zahlen ist. Das geht bei der Fassade oder der Konstruktion natürlich nicht, da alle Wohnungen davon betroffen sind. Mag sein, dass es so ist wie Du sagst, ich kenne den Vertrag nicht. Dann aber wirst Du auch für die Leitungen der anderen herangezogen, so wie die Nachbarn es jetzt für Deine sollen.
Ja, wir ändern in der Tat von Wechsel- auf Drehstrom. Aber das ist ja erstmal völlig egal, solange alle Leitungen bis in die Eigentumseinheit Gemeinschaftseigentum sind. Laut des Urteils ist das erstmal der Fall, solange nichts anderes von der ETG beschlossen wurde.