Zählt die Stromleitung in einem Mehrfamilienhaus ab dem Stromzähler im Keller zum Sondereigentum?

2 Antworten

Ist bei mir auch so, vom Zähler bis in die Wohnung zahlst du ! Warscheinlich ändert ihr von Wechsel auf Drehstrom !

Ja, wir ändern in der Tat von Wechsel- auf Drehstrom. Aber das ist ja erstmal völlig egal, solange alle Leitungen bis in die Eigentumseinheit Gemeinschaftseigentum sind. Laut des Urteils ist das erstmal der Fall, solange nichts anderes von der ETG beschlossen wurde.

@JohK96

Gemeinschaftseigentum ist bis zu deinem Stromzähler ! Ältere Hausstromnetze sind von ihrer belastbarkeit irgendwann ausgereizt je mehr auf Drehstrom umstellen ! Für die Gemeinschaft ist es daher kostengünstiger Neuanschlüsse in den Keller legen zu lassen und die Verkabellung in die Wohnung den Einzeleigentümern zu überlassen ! Darüber gibt es Garantiert eine Beschlußfassung der Eigentümerversammlung !

Das ganze Haus ist Sondereigentum. Die Decke Deines Nachbarn ist vielleicht Dein Fußboden oder umgekehrt. Ja, dass muss von die Eigentümern gezahlt werden.  Wohnungseigentümer streben die Eigenständigkeit an, die Wohnung soll "ausschließlich" Ihnen gehören, dann kann natürlich auch kein Anderer für die Stromversorgung aufkommen. Sonst müsstet Ihr es auch für die Nachbarwohnung. Die Verwaltung zahlt nichts, die verwaltet Euer Eigentum.

Das scheint mir ein ziemlich uninformierter Kommentar zu sein. Natürlich zahlt die Verwaltung das nicht, sondern, wenn überhaupt, die Eigentumsgemeinschaft. Und zwar dann, wenn die Leitung bis in die Eigentumseinheit Gemeinschaftseigentum ist, so wie es in dem Gerichtsurteil, welches in der Frage steht entschieden ist.

Sehr viele Teile eines Mehrfamilienhauses können Gemeinschaftseigentum sein (z.B. Hauseingangstür, gemeinschaftlich genutzte Räume, Steigleitungen etc.). Daher hilft die Antwort leider nicht weiter..

@JohK96

Nicht viele, sondern alle Teile, das ganze Haus ist Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum wird vertraglich abgesichert. Das ist ja auch das, was Wohnungseigentümer anstreben. Und der Vertrag kann durchaus so ausgestaltet sein, dass alles, was direkt einer Wohnung zugeordnet werden kann, vom Sondereigentümer zu zahlen ist. Das geht bei der Fassade oder der Konstruktion natürlich nicht, da alle Wohnungen davon betroffen sind. Mag sein, dass es so ist wie Du sagst, ich kenne den Vertrag nicht. Dann aber wirst Du auch für die Leitungen der anderen herangezogen, so wie die Nachbarn es jetzt für Deine sollen.