Einkommensteuerbescheid bekommen, obwohl keine Steuererklärung abgegeben wurde?

1 Antwort

Es liegt geradezu auf der Hand, dass das Finanzamt geschätzt hat, eben weil du keine Steuererklärung abgegeben hast. Wenn es zu einer solchen Schätzung nicht die gesetzliche Möglichkeit gäbe (§ 162 AO), könnte ja jeder Steuerzahler die Steuern einfach dadurch vermeiden, dass er keine Steuererklärung abgibt; dann würde ja niemand mehr Steuern zahlen.

Vermutlich enthält der Bescheid auch gleich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages.

Wenn du sichergehen willst, dass er nicht auch noch unanfechtbar wird, solltest du prüfen, ob der Schätzungsbescheid den Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) enthält. Falls nämlich nicht, wird er innerhalb eines Monats nach Zugang bestandskräftig, falls du nicht Einspruch dagegen einlegst.