Einkommensteuer Vorauszahlung gesetzliche Pflicht?

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In § 37 EStG ist festgelegt, dass und wie die Vorauszahlungen zu berechnen sind.
 
Aber: Die Festsetzung der Vorauszahlungen ist steht eine Festsetzung unter Vorbehalt. Das bedeutet, du kannst jederzeit die Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen beantragen. Als Begründung gibst du dem Sachbearbeiter eine aktuelle BWA an die Hand, aus der hervorgeht, dass dein Einkommen geringer ausfallen wird als letztes Jahr.

Die Vorrauszahlungen sind selbsverständlich Pflicht. Die Höhe kann mit begründeten Argumenten reduziert werden - am besten redest Du mal mit Deinem Steuerberater

EnnoBecker  13.04.2010, 10:14

So ist es. DH.

Allerdings ist das Pflicht, und das Finanzamt wird Dir auch nur bei wenigen Tagen Verzögerungen eine saftige Mahngebühr aufbrummen.

Dass Dein Geschäftsverlauf noch nicht klar ist, spielt keine Rolle. Bei keinem selbständigen Unternehmer und bei keinem Freiberufler ist der klar.

Nach Abschluss des Steuerjahrs bekommst Du im Fall der Fälle entweder eine Nachforderung oder eine Rückerstattung.

EnnoBecker  13.04.2010, 10:13

Man möge sich intensiv mit dem § 164 AO sowie mit § 37 (3) Satz 3 EStG befassen.

RautenMiro  22.04.2010, 12:31

Und natürlich kommt er ins Gefängnis .. natürlich auch mit Wasser u Brot .... unqualifizierter Blödsinn tut mir leid das schreiben zu müssen

Geh mal zum Steuerberater.Es giebt die Möglichkeit der ISTBESTEUERUNG.Du kannst dich also von der Steuervorauszahlung befreien lassen.Allerdigs ist da glaub ich eine Umsatzgrenze.Also ab einem bestimmten Jahresumsatz mußt du vorrauszahlen.

EnnoBecker  13.04.2010, 10:10

Bitte erläutere die Istbesteuerung im Zusammenhang mit der Einkommensteuer.

Es ist gesetzlich erlaubt, diese Vorauszahlung zu veranschlagen.

Handlungsspielräume haben die Steuerbeamten nicht. Sie müssen sich nach der vorigen Steuererklärung richten.