Drohung des Jobcenters mit Integrationsbegleiter :'( (sind die noch ganz dicht!)?

6 Antworten

Ich habe vor, die Staatsanwaltschaft direkt anzuschreiben, weil es nach StGB 240 eine Nötigung darstellt; ja, sogar der Versuch ist strafbar und diese Erzwingung einer Unterschrift ist ein Versuch mit einem besonders schweren Fall.

Das wird MIT SICHERHEIT großes Gelächter auf allen Seiten auslösen.

Sollte die steuerfreie Arbeit nicht genügen?

Eine solche Arbeit genügt dann, wenn du keine Leistungen beziehen möchtest; andernfalls greift § 2 SGB II (also nicht bei § 1 mit dem Lesen aufhören).

Abgesehen davon gilt: ein EinV musst du nicht unterschreiben; EinV und/oder Maßnahmezuweisung können per Verwaltungsakt erfolgen; gegen einen VA kannst du Widerspruch einlegen; da Widerspruch allerdings an dieser Stelle keine aufschiebende Wirkung hat, sollte man vorläufigen Rechtsschutz beantragen; ein solcher Rechtsschutz muss allerdings nicht gewährt werden, sofern die Begründung so abstrus sind wie bei dir.

Anmerkung. dass Menschen, die sich nur diffus im GG auskennen auch keine SGB II-Leuchten sind, wundert mich nicht.

Lustigerweise kennt auch das GG Pflichten bzw- lässt Pflichten zu, die dem Willen des Individuums entgegenstehen. Ich z.B. will keine Steuern zahlen ...

herzilein35  16.02.2019, 11:32

Mit Sicherheit nicht. Zuweisung des Jobcenters egal ob zu einem Job oder zur Maßnahme ist ohne Einwilligung des Betroffenden verboten und sollte angezeigt werden. Sowas wird sogar begrüßt. Jeder sollte sich so durchsetzen. Da gibt es null Gelächter. Ich bin mal gespannt wie die Gelächter von den JC Mitarbeiter sind die plötzlich Strafanträge noch und nöcher bekommen, Bußgeld zahlen müssen oder sogar ihren Job verlieren. Sollte eine Zuweisung erfolgen ohne Einverständnis ist das Nötigung und Erpressung falls mit Streichung oder Sanktion gedroht wird. Weiterhin wäre es ohne Erlaubnis Zwangsarbeit und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten.

Sollte die steuerfreie Arbeit nicht genügen?

Nein!

Aufgabe des JC ist es, dich aus dem Leistungsbezug rauszubringen - das ist konkret mit "menschenwürdigem Dasein" gemeint. Da deine Tätigkeit dir kein auskömmliches Einkommen beschert, bist du weiterhin angehalten, dich um eine Verbesserung deiner Situation zu bemühen - also Bewerbungen, Bewerbungen und Bewerbungen und diese nachweisen und brav bei allen angebotenen Jobs bewerben, wenn kein triftiger Grund dagegen spricht. Falls es dir nicht gelingt, in absehbarer Zeit einen "richtigen" Job zu finden, muss dich das JC mit geeigneten Maßnahmen unterstützen.

Genau dass steht in der vorliegenden EGV - such dir nen Job oder geh in die unterstützende Maßnahme.

Natürlich hast du auch die Möglichkeit einen eigenen Plan vorzulgen, der dich aus dem Leistungsbezug raus bringt. Wenn der realistisch ist, wird der in der EGV vereinbart.

Selbst wenn du dich komplett weigerst, kommt kein Polizist und zwingt dich zu irgendwas oder sperrt dich ein - dir wird einfach nur die Leistung gestrichen wegen fehlender Mitwirkung.

Es kann Dich keiner zwingen eine EGV zu unterschreiben.

Georg63  13.08.2014, 11:39

Doch - sein eigener knurrender Magen ;-)

Wo ist dein Problem? Die Aufgabe des Jobcenters ist es dich aus der Bedürftigkeit zu bekommen. Das ist mit deiner jetzigen Tätigkeit nicht gewährleistet, also will man weiter.

Unterschreibst du die Vereinbarung nicht, macht man einen Verwaltungsakt draus, den musst du nicht unterschreiben (macht beim Falschparken erwischt werden ja auch keiner). Der ist dann bindend.

Kleiner Tip, stecke Aufwand/ Energie lieber in Bewerbungsaktivitäten. Und glaub mir, die wissen grundsätzlich im Jobcenter was sie tun.

Menschenwürdiges Dasein bestreiten, Nötigung behaupten ... man könnte annehmen, dir gefällt dass der Staat dein Leben finanziert.

für das ich nenns gerne A*amt reicht ein steuerfreier job nicht denn sie müssen ja draufzahlen.

ein anwalt einschalten ja das solltest du tun. denn das amt muss auch eine geringfügige bzw steuerfreie beschäftigung anerkennen. aber klar die versuchen es erstmal immer mit zwang.

stell dich schonmal drauf ein sobald du den anwalt eingeschalten hast kommt die nächste drohung vom amt die drohen dir dann den zuschuss ganz einzustellen. so ist es mit ergangen doch ich habe gewonnen. es ist ein harter kampf aber der kampf ist zu gewinnen.

JCSH1971id 
Fragesteller
 12.08.2014, 03:03

oh, ok, dann wünscht mir bitte viel Glück ... ich hoffe, dass es gut ausgeht!

Euer Steffen.

FlauzeMausch  12.08.2014, 03:04
@JCSH1971id

wird schon. du darfst dem amt nur keine schlupflöcher lassen. und keine schwäche zeigen das riechen die.