Eingliederungsvereinbarung Pflicht?

8 Antworten

Jeder bekommt eine EV - die gleich vor Ort unterschrieben werden kann,wenn man damit einverstanden ist,wenn nicht,muss man sie nicht unterschreiben,dann bekommt man sie per Verwaltungsakt zugestellt,dann ist darin aber eine Rechtsmittelbelehrung enthalten und man kann dann innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch mit dementsprechender Begründung einreichen !

Darin sind dann nicht nur Eigenbemühungen ( Bewerbungen ) enthalten,die man selber zu erbringen hat,sondern auch andere Mitwirkungspflichten und was man für Hilfen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu erwarten hat.

Einen Widerspruch sollte man am besten per Einschreiben mit Rückschein machen,damit man etwas in der Hand hat.

Also bekommen tust du das Ding immer und meistens unterschreibt man auch den Erhalt soweit ich mich erinnere - kann mich allerdings nicht erinnern dass da ne Bewerbungsanzahl drin stand - wobei das doch auch kein Problem sein sollte, denn bevor man weiter Hartz 4 bezieht schreibt man ja gerne ein paar Bewerbungen pro Tag und ich glaub das Soll liegt bei 30 im Monat oder so und da kommt man ja locker innerhalb von 2 Wochen schon drüber (war zumindest bei mir so)

Eine EGV ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und einem mündigen Bürger. Der Vertrag wird von beiden Seiten unterschrieben.

Deine Freundin muss also die EGV unterschrieben haben, denn nur dann kann sich das Jobcenter darauf berufen. - Vielleicht war sie ja aufgeregt, als es um das Thema ging, hat nicht richtig zugehört, hat irgendwas unterschrieben ...

In der Akte muss die Eingliederungsvereinbarung ja liegen.

Deine Freundin geht nun am besten zum Jobcenter mit Begleitung eines erfahrenen (!!!) Beistands (dazu gleich mehr), um die Angelegenheit zu klären. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung existiert, bittet sie am besten um eine Fotokopie, weil sie die ja in ihren Unterlagen nicht hat.

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Gib Deiner Freundin auch meine vorsorglichen Hinweise zu lesen:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Falls Du eine (neue) Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an. Gib auf YouTube in die Suchleiste ein:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1

und klick das Video mit dem einzelnen grünen Blatt an. Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du rechts neben dem Video.

Hallo,

zur sofortigen Unterschrift kann dich keiner zwingen, anderfalls würde ich auch an der Einstellung des ALG 2 Beziehers zweifeln, ob man wirklich sich bemüht in Arbeit zu kommen. In der EV sind kurz und knapp alle relevanten Dinge aufgelistet wie z.B. die Anzahl der monatlichen Bewerbung. Im Zeitalter von Telefon und Internet ist diese Anzahl nur ein Richtwert und sollte doch möglichst überboten werden. Hier geht es vorallem auch darum, die persönliche Einstellung zum Arbeitsleben - wichtig ist, dass man diese hat!

Lieben Gruß

Das hat man ihr ganz bestimmt gesagt. Sie hat es nur vergessen oder nicht gehört.