Bin Arbeitslos und Schwerbehindert ich sollte die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

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Die Weigerung, eine EinV zu unterschreiben, ist nicht sanktionierbar. Der Hintergrund: ein solchermaßen zustande gekommene Vereinbarung wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag; bei uns herrscht jedoch a) Vertragsfreiheit (kein Kontrahierungszwang) und b) könntest du einen Vertrag lediglich anfechten, was nicht unproblematisch ist.

Weigerst du dich, wird die EinV im Rahmen eines Verwaltungsaktes verhängt; gegen diesen Verwaltungsakt kannst du ganz normal Widerspruch einlegen. Das solltest du immer dann tun, wenn der Vermittler dir ein Standardding zugestellt hat, also weder ein intensives Profiling durchgeführt hat, noch auf deine besonderen Fähigkeiten, Einschränkungen, Bedürfnisse eingegangen ist.

Für das Anschreien: einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde reindrücken; wird zwar im Sande verlaufen, aber dennoch in der Personalakte vermerkt bleiben; wenn solche Beschwerden öfter auftauchen, kriegt der Vermittler einen Einlauf.

Vielen Dank.

Also, ich finde ja, schreiend geht mal gar nicht... Dein Vermittler ist nicht der Papst, der mit jedem so umgehen kann. Da habe ich mit meiner Vermittlerin noch Glück, stelle ich fest. Wenn Du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet hast, dann wirst Du wohl auch kein Geld bekommen... unterschreiben solltest Du diese also schon! Du bist natürlich verpflichtet, Dich für Stellen zu bewerben, die Dir das Arbeitsamt vorgibt, aber meist tun die das nur, wenn Du darum bittest. Ich bekomme auch seit über einem halben Jahr ALG1 und habe mich bisher "nur" eigenständig beworben, ohne dass sie mir Stellenangebote aufgezwungen hat, die ich nicht wollte, und ich habe ihr auch gesagt, dass ich lieber was festes hätte als mich für eine Zeitarbeitsfirma zu bewerben... für sie war das in Ordnung! Von daher kann ich Deinen Sacharbeiter nicht verstehen... er kann Deine Eigenbemühungen von Dir anfordern, aber anschreien geht gar nicht. Allerdings bemühst Du Dich ja scheinbar auch selber und versuchst, eine Stelle für Dich zu finden. Du kannst natürlich zu einem Anwalt gehen, wenn Du das Gefühl hast, Du wirst benachteiligt oder ungerecht behandelt.

Danke

@Kalivero

Wenn Du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet hast, dann wirst Du wohl auch kein Geld bekommen...

Das ist falsch.

"aufgrund Art.2 GG, Vertragsfreiheit ist das Nichtunterschreiben einer EGV ab 1.4.2011 kein Santionstatbestand mehr."

http://www.elo-forum.info/board16-alg-ii/board119-weiterbildung-ma%C3%9Fnahmen-schulungen-umschulungen-und-tr%C3%A4ger/4492-vertragsfreiheit-laut-gg-auch-f%C3%BCr-nichtunterschrift-von-ma%C3%9Fnahmevertr%C3%A4gen/

@beangato

Gut, kann sich ja mittlerweile geändert haben, war aber damals halt so!

Dir kann nichts passieren ausser dass die EGV als Verwaltungsakt kommt. Nichtunterschrift ist nicht sanktionierbar.

Danke

Du musst gar nichts unterschreiben, was passieren kann ist, dass die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt durchgedrückt wird. Aber ein Anwalt ist nicht falsch, der kann dich da besser beraten.

Vielen Dank.