Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln aus Amerika ZOLL macht stress

5 Antworten

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Arzneimittel/arzneimittel_node.html


Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen.

Hierbei ist zu beachten, dass Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten bzw. verkauft wird, kommt es dabei nicht an.


Druck die deutschen legalen Verkäufer aus und lege die Unterlagen vor.

Danke für den Rat! Ich werde den fleißigen Beamten vom Zoll einmal eine Email senden und fragen wie es sich vehält. Natürlich habe ich genauso auch vor Ort argumentiert. Deutlich habe ich dem unfreundlichen Mitarbeiter gesagt, es handele sich nicht um ein Arzneimittel und es fiele in Deutschland auch nicht unter das Arzneimittelgesetz. Dieses Produkt ist in sämtlichen deutschen Shops käuflich zu erwerben. Daraufhin hat der Beamte etwas verdutzt geguckt und für ein par Sekunden nachgedacht hat aber auf seine Meinung beharrt. Das Päckchen geht morgen wieder nach Amerika und mit Glück erhalte ich mein Geld vom Verkäufer zurück -.- Mich ärgert jetzt, das ich nicht nach dem Vorgesetzten gefragt habe.

Danke für die Antwort! Laut Zoll ist ein Supplement also kein Arzneimittel sondern ein Lebensmittel, wo liegt also das Problem bei der Einfuhr?

'Welche Erzeugnisse sind keine Lebensmittel?

Obwohl sie vom Menschen aufgenommen/verzehrt werden, handelt es sich bei Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln und Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht um Lebensmittel.

Für die genannten Erzeugnisse bestehen eigene rechtliche Grundlagen, die zu beachten sind.'

ErsterSchnee  09.08.2012, 23:05

"Zu den Lebensmitteln zählen auch sogenannte Nahrungsergänzungsmittel, sofern sie überwiegend der Ernährung oder dem Genuss dienen; ferner auch Wasser." (aus dem o.a. Link)

Und Lebensmittel dürfen nun mal nicht frei eingeführt werden sondern unterliegen gewissen Bestimmungen.

Ich hab mal aus Interesse nachgeschaut. Wenn sie in Deutschland nicht unter das Arzneimittelrecht fallen müsstest du eigentlich keine Probleme haben...vielleicht fragst du mal beim Zoll direkt an-also nicht bei dem Typen sondern über die Internetseite (in der Richtung: Ich würde gerne xy, in Deutschland frei erhältlich aus Amerika importieren (Eigenbedarf)-geht das? Oder wenn nicht, dann warum nicht?)

Ägerlich, aber tröste dich-noch ansterngender ist es, nach Amerika zu exportieren -_-