Einfahrt wurde etwas zugeparkt

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Hi, dir bleiben leider nicht viel Möglichkeiten. Du kannst die Polizei rufen. Die werden den Pkw verwarnen und gut. Solange noch die Möglichkeit besteht, dass du die Einfahrt benutzen kannst (auch wenn du mehrmals rangieren musst) ist eine Abschleppung nicht verhältnismäßig. Die Polizei tut natürlich nur etwas, wenn das Auto auf öffentlichem Verkehrsgrund steht.

Du kannst ihn natürlich selbst abschleppen lassen. Dann musst du aber die Abschleppgebühren sofort selbst zahlen und kannst sie dann von dem Falschparker wieder einklagen. Und jetzt ist wieder derselbe Punkt erreicht: wenn die Ausfahrt noch zu befahren war, wird dir kein Richter der Welt Recht geben.

Also zähneknirschend zuschauen.

LG Bernd

Jap. Das dacht ich mir auch. Ich hatte dann noch Streit mit dem Fahrer. Ich habe höflich gefragt, was das soll, sein Auto halb in einer Einfahrt zu parken. Er wurde nur noch miesgelaunter. Aber Danke! Und im Notfall eigentlich immer alles festhalten also fotografieren, oder? Und die Idee mit den Parkstreifen/Parkkreuzen vor Privathäusern (also so weiße Streifen, die dann ein Kreuz bilden - Hier nicht parken!)??

Wie verwarnt man einen PKW?

@Silverstring

Er meinet den Fahrer, man.

@Silverstring

Hast natürlich recht - einen Pkw kann man nicht verwarnen. Aber woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage :-)))

Danke fürs Sternchen:-))

Einen Zettel an die Windschutzscheibe hängen. Mag sein, dass der Fahrer dann noch arrogant daherkommt, aber dann kann man ihm immer noch die Meinung sagen. Außerdem- wenn das Auto auf öffentlichem Grund steht- kann man die Polizei kommen lassen, dass dem Autofahrer dann ein Knöllchen gibt!

Polizei anrufen und die sollen dann notfalls das Abschleppen veranlassen.

solche abschleppmanöver sind immer eine zivilrechtliche sache und müssen von dem bezahlt (ausgelegt) werden, der den schleppdienst bestellt hat.

@rosenstrauss

Deshalb bestellt die Polizei den ja, wenn er auf einer öffentlichen Straße steht und eine Ausfahrt zuparkt. Und damit sind die Kosten beim Abschleppenden und nicht beim Zugeparkten.

nix kannst machen.

aber man kann auch päpstlicher sein als der papst

Aber es war eine einschränkung im parken...

@BlaDickerchen

einschränkung ist keine behinderung

@rosenstrauss

Eine Einschränkung gibt es nicht in der StVO. Wenn der Garageneigentümer nur einmal mehr als sonst vor- oder zurücksetzen muss dann ist das eindeutig eine Behinderung.

Lass ihn abschleppen.

super !! und wer bezahlt?

@rosenstrauss

Du. Aber du kannst dir das Geld von dem Verursacher erstatten lassen.