Eine Person hat vom Konto einer Freundin unerlaubt geld abgehoben, wie kann man da vorgehen?

DerEinsiedler  24.05.2021, 00:59

Seit wann zahlt man Rechnungen per EC-Karte??

Mommmo23 
Fragesteller
 24.05.2021, 09:58

Es waren 2 Beträge die Bar beglichen werden mussten.

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach das Geld schriftlich mit Fristsetzung zurück fordern.

Falls die Frist verstreicht, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das geht online gegen eine Gebühr und vollkommen ohne Anwalt.

Parallel kannst du eine Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, was aber mit der Geldforderung nichts zu tun hat.

Mommmo23 
Fragesteller
 24.05.2021, 10:00

Vielen lieben dank erstmals , aber macht man da keine Anzeige wegen Diebstahls ? Wünsche ihnen noch einen schönen Pfingstmontag. Lg

"Eine Freundin von mir, hat ihre Ec karte ( Inklusive Pin ) einer Person anvertraut da sie für eine weile ins Krankenhaus musste " Dedö. Ab diesem Punkt hat sie verloren.

"Abgemacht war das sie einen gewissen betrag abhebt um gewisse Rechnungen zu begleicht . Nun hat diese Person aber wesentlich mehr abgehoben . Wie kann man da rechtlich vorgehen ." Ein Nachweis über die Details der Absprache wird schwer...

Zuallererst die Karte sperren lassen. Dann darüber reden und das Geld zurückverlangen. Wenn das nicht klappt, Anzeige wegen Diebstahl.

Und dann niemandem mehr Karte und Pin geben..... 🙄ausser den Eltern oder Geschwistern, denen würd ich das anvertrauen. Alles andere find ich ziemlich naiv. Man kann ja auch Bargeld geben dafür oder twinten oder oder...

Achja. Den Pin würd ich auch ändern.

Das ist ein absoluter Vertrauensbruch. Ich würde die Person auffordern das Geld sofort zurückzugeben und Anzeige erstatten. Ebenso die EC-Karte, und Pin-Nr. sofort sperren.

Wegen Diebstahl anzeigen.

Wird aber schwierig. Man gibt nicht freiwillig Karte und Pin raus.

DerEinsiedler  24.05.2021, 00:58

Was soll daran schwierig sein.

Anzeige wegen Diebstahl. Punkt.

Auch wenn ich dir meine Geldbörse mit 2000 € gebe uns sage, dass Du 100 ausgeben darfst, dann hast Du 1900 zurückzubringen... basta.

ghul666  24.05.2021, 01:17
@DerEinsiedler

Den Sachverhalt zu beweisen. Das ist schwierig.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch unterschiedliche Dinge.

DerEinsiedler  24.05.2021, 01:19
@ghul666

Hier wohl hoffentlich leichter.

Die Abhebungen sind sicher genau dokumentiert und was damit gezahlt wurde hoffentlich auch.

Die Differenz muss die Person rechtfertigen.

Wobei ich mich frage, wer bitteschön Rechnungen per EC-Karte zahlt... ???

ghul666  24.05.2021, 01:20
@DerEinsiedler

Aussage gegen Aussage.

Aber egal, soll der Richter entscheiden.

DerEinsiedler  24.05.2021, 01:40
@ghul666

Was soll da Aussage gegen Aussage sein?

Rechnung gegen Abhebungen... :)

Sirius66  24.05.2021, 07:55
@DerEinsiedler

Ich bezahle alle Rechnungen per Überweisung. Am Terminal. Mit Karte.

DerEinsiedler  24.05.2021, 08:37
@Sirius66

Oha, wusste gar nicht, dass es sowas gibt. Wieso nicht am Rechner? Was ist besser daran zur Bank zu rennen?

Sirius66  24.05.2021, 11:00
@DerEinsiedler

Ich habe keinen "Rechner". Und die Bank liegt auf dem Weg zur Arbeit. Mit Pin und Tan habe ich keine guten Erfahrungen gemacht. Außerdem bin ich "kurz vor 60", habe auch kein payal und kaufe nicht bei Amazon.

JZJZ123  24.05.2021, 16:22
@DerEinsiedler

Es ist allerdings kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung. Bei einem Diebstahl hattest du diese Sache nicht in Gewahrsam. Bei der Unterschlagung schon.

GerdausBerlin  24.05.2021, 03:52

Wollen wir vor eine Straf-Anzeige mal "Diebstahl" recherchieren im Internet? Und danach vielleich noch "Unterschlagung"?

Aber egal, das macht dann der Beamte am Tresen der Polizeidienststelle ...

ghul666  24.05.2021, 11:58
@GerdausBerlin

Du hast natürlich recht. Hab ich mich vertan.

Still  24.05.2021, 08:36

Wenn, dann Unterschlagung.