Wer kommt für den Schaden auf, nachdem von meiner verlorenen Ec Karte Geld abgehoben wurde?
Karte + verschlüsselte Notiz der Geheimzahl verloren. Bei Bemerkung Karte sofort gesperrt. Jedoch wurde in dem Zwischenraum schon eine Abbuchung getätigt.
Musste es bei der Polizei anzeigen, die Bank will sich drum kümmern, ABER Geld wurde ja bar abgehoben. Also ist es nicht mehr möglich zurück zu verfolgen, wer da abgehoben hat oder? Wer wird nun den entstandenen Schaden begleichen, wenn kein Täter ermittelt werden kann?
Oder werden die Aufnahmen vom Automaten analysiert und danach gefahndet? So ein Verfahren kann ich mir jedoch nicht vorstellen, wenn ein Portmonee geklaut wurde und Geld abgehoben wird. Das passiert ja vermutlich täglich.
Begleicht in diesen Fällen die Sparkasse aus eigener Tasche den Schaden? Was jemand, wie das Verfahren nach Antragstellung läuft?
8 Antworten
Hallo,
wahrscheinlich ist die Sparkasse nicht verpflichtet, dir den abgehobenen Betrag zu ersetzen. Denn du hast die Verpflichtung, deine Karte völlig getrennt von der Geheimzahl aufzubewahren, sehr vernachlässigt.
Und soooo verschlüsselt kann diese ja nicht gewesen sein, wenn innerhalb kürzester Zeit Geld am Automaten - das geht ja nur mit Geheimzahl - abgehoben wurde.
Also wird man dir anlasten, dass du die Geheimzahl viel zu zugänglich verwahrt hast. Damit wäre die Sparkasse aus der Haftung.
Die Automaten werden kameratechnisch überwacht. Da der Abhebungszeitraum ja feststeht, werden sich die Sparkassenmitarbeiter die entsprechenden Aufnahmen anschauen. Vielleicht fällt ihnen ja etwas auf.
Rechne lieber nicht mit einer schnellen Regulierung des Schadens - stell dich eher darauf ein, dass er nicht übernommen wird.
Gutes Gelingen
Daniela
Das geht über die Polizei - und die dürfen das. Ist ja auch keine große Sache, denn es steht ja fest, an welchem Automaten welcher Bank zu welchem Zeitpunkt das Geld abgehoben wurde. Sind nur ein paar Clicks auf dem Computer ....
Ähm. Die EC Karte und die geheimzahl (auch wenn verschlüsselt, dass jeder dumme verbrecher sie erkenne kann und damit geld abheben kann) sieht für mic nach fahrlässigkeit aus und der/die einzigste die das zahlen darf bist DU.
Sorry, aber eine EC karte und die geheimzahl aufschreiben kacht man einfach nicht
Laut meiner Bank ist es wohl leicht fahrlässig und da könnte man einen Antrag stellen und es versuchen wieder zu kommen, aber von wem?
Leicht fahrlässig ? LoL.
Ist doch genau das selbe als wenn du dein autoschlüssel verlierst und drauf schreibst wo das auto steht.
Red mit deiner bank oder einen anwalt, aber die chancen sind nicht so rosig
Ja weil die pin wohl verschlüsselt war. Da würde es irgendwie doch Hoffnung geben
es geht hier um fakten. Fakt ist, dass du deine pin mit der ec karte beihattest, und wie bereits oben geschrieben hast du gegen die AGB,s der Bank verstossen.
Wieviel geld wurden eigendlich abgehoben?
400 Euro
Aber wenn das wirklich so ein Verstoß gegen die AGB wäre, wieso hat die Bank dann mit mir den Antrag auf Schadensersatz gestellt?
Probieren kann man immer, aber derjenige der die entscheidung trifft ob du das geld wiederbekommst der hat das sagen.
Halte uns mal bitte auf dem laufenden, wie es ausgegangen ist.
Mache ich
Du hast die Pin bei der Karte gehabt. Du bist in der Haftung.
(Verstoß gegen die AGB der Bank)
Ok das macht mir nun wirklich keinen Mut, aber die Frage war eher, wie wird vorgegangen und wer würde im Fall für meinen Schaden aufkommen?
Also normalerweise (wenn die Pin nicht bei der Karte war) wird eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und eine Versicherung der Bank kommt dafür auf. Du hast jedoch die Pin bei der Karte gehabt. bedeutet du kommst für den Schaden auf. Selbst in dem Brief, mildem dir deine Pinnwand mitgeteilt wurde, steht das du den Brief vernichten sollst.
Die Versicherung setzt doch bestimmt alles daran, den Täter zu entlarven oder kommt die bloß für den Schaden auf?
Die Versicherung interessiert dieser Fall nicht. Denn sie muss auch wenn der Täter nicht gefasst wird nichts zahlen. wieso sollte die Versicherung jetzt Geld damit verschwenden den Täter zu fassen. (mal ganz ohne Beachtung dessen, das das sowieso die Polizei macht)
Also werden schon Kameraüberwachungen von der Bank an die Polizei weiter geleitet ?
Die Bank ist versichert, gegen Dinge, die sie selbst verschuldet.
Wenn Du Deine Karte inklusive Geheimnummer (In welcher Form auch immer) an Dritte weitergibst, absichtlich oder unabsichtlich, dann ist das allein Dein Verschulden.
Natürlich, Du hast Deine Karte nicht mit Absicht verloren, Deine Bank ist aber auch nicht Schuld daran. WENN jemand schuld sein kann, dann am ehesten Du selbst.
Ich habe meine Karte vor kurzem auch samt Portemmonaie verloren. Aber meine Geheimnummer ist ausschließlich in meinem Kopf gespeichert. Bei mir hat niemand etwas abgehoben. Zwei Wochen später lag mein Portemonaie in meinem Briefkasten, außer dem Bargeld war alles drin. Meine Bankkarte war geknickt, sah aus, als war da jemand wütend, dass er kein Geld abheben konnte.
Okay miese Sache. War viel Geld was da weg ging..
Hast du deine Karte sperren lassen??
Selbstverständlich! Was für eine Frage?
Entscheidend ist der Zeitpunkt indem das Geld abgehoben wurde. Wenn das war nachdem du den Verlust gemeldet hast, dann haftet selbstverständlich die Bank. War es davor, dann hast du nicht gut auf deine Geheimzahl aufgepasst und haftest erst mal du. Du kannst dann nur noch auf Kulanz deiner Bank hoffen, fürchte ich.
Leider davor. Das ging wohl bitzschnell
Sauber die Geheimzahl verschlüsselt sag ich da nur
Die pin war zwischen 6 anderen Passwörtern verschlüsselt.
Schon komisch, dass die das überhaupt hingekriegt haben..
Hattest du an dem Tag vorher etwa noch mit der Checkkarte eingekauft? Dabei die Pin eingeben müssen? Das ist vielleicht beobachtet worden......
Danke Daniela!
Zu den Überwachungen.. Kann eine Bank (z.b. Die Sparkasse) überhaupt Kameraaufnahmen einer anderen Bank einsehen?