Was für eine Strafe droht bei, ...?

7 Antworten

jeder vorgang am bankautomaten wird von kameras überwacht. sobald eine anzeige gestellt wird, muss die bank der polizei das videomaterial bereitstellen und anhand diesem kann dann die schuldfrage geklärt werden.
dementsprechend hat der kartenfinder nichts zu befürchten, solange er die karte entweder der polizei, der bank oder dem besitzer ausgehändigt hat ohne damit einen betrug zu versuchen.
derjenige der geld abgehoben hat muss ja den pin gewusst haben und damit im privaten umfeld des kontoinhabers stehen. wenn dieser das bildmaterial von der polizei zu sehen bekommt, kann er immernoch die anzeige zurückziehen. sollte er das nicht tun hat der täter mit einer freiheitsstrafe oder einer geldstrafe zu rechnen.

Es liegt sogar ein Video vor, wo man sieht das die Person es nur versucht hat. Aber wegen den Vorstrafen steht sie in Verdacht.

@vodkarette

na dann ist der "finder" wegen versuchtem betrug drann.

@vodkarette

Auch der Versuch ist strafbar.

Außerdem muss er sich wegen Fundunterschlagung verantworten.

Die Bank kann ja auch ohne weiteres abklären, wann das Geld abgehoben wurde. Vielleicht hat er es auch nur ein zweites Mal versucht? (Manche sind eben nicht nur blöd.....)

@DerHans

Mit einschlägigen Vorstrafen (Plural????) ist dann ohne weiteres Haftstrafe möglich

@DerHans

Hm okay danke :( kann man irgendwie einschätzen wie lange die Person haften würde ? Ca. 1 Monat oder länger ? 

Lg

@vodkarette

ich meine es sind ca. 1-3 monate, aber wenn man schon vorstrafen "gesammelt" hat kommt es auf den richter an wie er die gesamtsituation bewertet.

Hab ich das jetzt richtig verstanden:

Jemand findet eine Bankkarte, versucht vergeblich damit Geld abzuheben, und wird dabei gefilmt.

Danach (oder vielleicht schon vorher) gelingt die Karte in die Hände einer zweiten Person, der es gelingt 3500€ abzuheben, OHNE dabei gefilmt zu werden????

Und die Bank/Polizei bringen bemerken nicht dass das Datum/die Uhrzeit des tatsächlichen Abhebens nicht mit denen des Videos übereinstimmen, das die "unschuldige" aber vorbestrafte erste Person zeigt???


Genau das ist der fall

Normalerweise sind an allen Geldautomaten Kameras vorhanden, also sollte sehr einfach nachweisbar sein, dass der Finder das Geld nicht abgehoben hat.

Wenn der Finder die Karte auch direkt abgegeben hat, sollte es gar keine Probleme geben. 

Das ist im Grunde ein klassischer Fall von Computerbetrug und Unterschlagung. 

Also bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 

Je nachdem was sie früher begangen hat würde ich tippen, dass es bei einer Bewährungsstrafe bleiben würde. 

Das entscheidet der Richter nach Bewertung der Gesamtumstände. Wenn das so einfach zu beantworten wäre, gäbe es keine Gerichtsverhandlungen, sondern die Strafen würden per Post zugestellt.