Wie kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen?

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Hallo, dachte mir ich beantworte mal die Frage da sicherlich auch weiterhin viele nach den antworten suchen werden.

ich habe auch die doppelte staatsbuergerschaft und dies ebenso nachtraeglich erst beantragt heisst, wenn ein eltern teil zur geburt filipino war (er muss es jetzt nicht mal mehr sein) sowie der andere deutsch bist du von geburt an doppelstaatsbuerger nach dem abstammungsprinzip.

du musst dich auch nicht mit 18, 23 oder so für eine staatsbuergerschaft entscheiden da du es ja bereits seit der geburt bist!!

du musst dich natraeglich in philippinen registrieren lassen (falls deine eltern es damals zu geburt noch nicht getan haben) du benoetigst mehrere formulare die du bei der embassy digital auf der HP runterladen kannst "affidavid for delayed registration of birth" das is das wichtigste und darauf folgt auch welche du unter anderem dann benoetigst!! du kannst es in deinem wohnsitz ausfuellen zum notar stempeln und nach berlin senden oder du gehst direkt zur embassy nach berlin (du brauchst alle dokumente 3-fach)

ebenso wirst du dann anschliessen auch einen pass erhalten den du dann immer nur in deinem land verwendest (ein und ausreisen sowie allg reisen auf den phillys nur mit dem filipino pass) aus ud einreisen nach DE nur mit dem Deutschenpass!!

Hoffe konnte weiterhelfen :)

Gut moeglich, dass du die philippinische Staatsangehoerigkeit bereits besitzt, dies aber auf den Philippinen noch nicht registriert wurde. Kommt auf das philippinische Staatsangehoerigkeitsrecht an (das ich nicht kenne). Sollte dort das Abstammungsprinzip gelten (mindestens ein Elternteil war zum Zeitpunkt deiner Geburt philippinischer Staatsangehoeriger), duerftest du bereits im Besitz der Philippinischen Staatsangehoerigkeit sein. Informiere dich bei der philippinischen Botschaft ueber deinen Status und die weitere Vorgehensweise.

Wenn du die philippinische Staatsangehoerigkeit bereits besitzt, ist dies fuer deine deutsche Staatsangehoerigkeit voellig schadlos. Nach dem deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht kannst du dann beide Staatsangehoerigkeiten bis zum Lebensende behalten. Wie das philippinische Staatsanbgehoerigkeit dies regelt, ist mir allerdings nicht bekannt. Auch hier wird die philippinische Botschaft sicher die erforderlichen Auskuenfte erteilen.

Wenn du die philippinische Staatsangehoerigkeit aber noch nicht besitzt und diese erst beantragen musst (bitte nicht verwechseln mit der behoerdlichen Registrierung einer bereits bestehenden Staatsangehoerigkeit!), musst du vorher eine sog. "Beibehaltungsgenehmigung" bezueglich deiner deutschen Staatsangehoerigkeit beantragen und erhalten (ist nicht unkompliziert und wird auch nur in besonderen, gut begruendeten Faellen erteilt). Erhaeltst du naemlich auf Antrag die philippinische Staatsangehoerigkeit, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, geht die deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch verloren.

der deutsche statt möchte doppelstaatsangehörigkeiten meiden, es gibt aber auch solche fälle, nicht aber für normalsterbliche...

Also ich kenne einige "Normalsterbliche" mit deutscher Staatsangehoerigkeit und zusaetzlich der eines anderen Staates. Zum Beispiel meine beiden Soehne.

Fuer den Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit reicht es voellig aus, wenn ein Elternteil diese zum Zeitpunkt der Kindsgeburt besitzt. Erwirbt das Kind aufgrund des Staatsangehoerigkeitsrechts des Staates, dessen Staatsangehoerigkeit der andere Elternteil besitzt (oder des Staates, in dem es geboren wurde) auch diese Staatsangehoerigkeit, ist das fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit voellig unschaedlich. Das Kind muss sich in diesen Faellen nach deutschem Recht auch nicht irgendwann fuer eine der beiden (oder auch mehr) Staatsangehoerigkeiten entscheiden sondern behaelt diese bis zum Lebensende.

Da gibt es also schon ne ganze Menge "Normalsterbliche", die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzen (in manchen Faellen sogar mehr als eine).

Du kannst Dich entscheiden, derutsche oder Staatsbürgerschaft der Eltern. Mehr ist im Moment nicht drin. Fru Merkel ist dagegen:

http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/merkel-sagt-nein-zur-doppelten-staatsbuergerschaft--72317325.html

Der verlinkte Artikel behandelt einen voellig anderen Sachverhalt als den hier dargestellten. Dort geht es um die doppelte Staatsangehoerigkeit von Immigrantenkindern (also beide Elternteile Auslaender), hier um die von Kindern mit einem deutschen und einem auslaendischen Elternteil. Das sind zwei voellig verschiedene sachverhalte, die im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht auch voellig unterschiedlich geregelt sind.