Eine Bekannte von mir bekommt Hartz 4 und erbt jetzt 2000 Euro..Wird alles angerechnet oder gibt's da so ein Freibetrag sie ist 52?

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Ein Erben ( entscheidend ist der Todeszeitpunkt des Erblassers ) während des Harz 4 Bezugs zählt als Einkommen. Sollte die Bedürftigkeit in einen Monat entfallen ist das Einkommen auf genau 6 Monate anzurechen. Hierbei ist die Versicherungspauschale von 30€/ Monat zu beachten.

Wenn das Erbe im Leistungsbezug eintritt,dann handelt es sich um einmaliges Einkommen und wird dann ggf. nach Berücksichtigung von Freibeträgen bzw.Beträgen die abzusetzen sind auf den Bedarf angerechnet !

Es könnten z.B. 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden,dazu Beiträge für Riester Rente,gesetzlich vorgeschriebene Beiträge für Versicherungen wie KFZ - Haftpflicht usw.

Die Anrechnung erfolgt dann im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ),sollten Leistungen in diesem Monat schon ohne Berücksichtigung des einmaligen Einkommens gezahlt worden sein,dann findet die Anrechnung im Monat nach dem Zufluss statt.

Würde bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses ein Leistungsausschluss erfolgen ( unter Berücksichtung des KK - Beitrags ),dann müsste dieses einmalige Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Angenommen das ALG - 2 würde für sie pro Monat bei 800 € liegen und sie hätte noch keine Freibeträge auf Erwerbseinkommen oder sonstiges Einkommen geltend gemacht,kein KFZ - besitzen und auch sonst keine Beiträge die sie absetzen könnte,dann blieben nur die 30 € Versicherungspauschale übrig.

Dann würden diese 2000 € durch 6 Monate geteilt und vorher 6 x 30 € = 180 € Freibetrag abgezogen,also dann 1820 € / 6 Monate geteilt und ihr Bedarf von 800 € dann um diesen Teilbetrag gekürzt.

§§ 11 ff SGB II.