Eine Auftragsbestätigung wurde unterschrieben, die Rücktrittsfrist ist verstrichen. Muss man die Abstandszahlung entrichten?
Mein Vater, ein älterer, gutgläubiger und seniler Herr, bekam im Mai Besuch von 2 Männern, die ihm neue Treppenstufen verkaufen wollten. Er liess sie die Treppe vermessen und stimmte der Erstellung eines Angebotes zu. Den hingehaltenen Zettel unterschrieb er gutgläubig und ohne Brille. Er dachte, es wäre der Auftrag für ein kostenloses Angebot. Es erfolgten in den letzten Wochen mehrere Anrufe der Firma, bei denen immer die ahnungslose Ehefrau dran war und die Firma mehr oder weniger als ``falsch verbunden" abwimmelte. Heute traf per Einschreiben ein formloser Brief ohne Briefkopf, Firmenstempel etc. ein, in dem gedroht wurde, die Rechtsabteilung einzuschalten, falls nicht bis zum 15.9. ein Termin zur Durchführung des Auftrags von meinem Vater genannt wird. Weiter heißt es, wenn er stornieren will, muss er 40 % der Summe zahlen. Es ist aber keine Kontoverbindung genannt. Der ganze Brief ist mir suspekt. Mein Vater hatte den Durchschlag mit seiner Unterschrift noch aufbewahrt,aber wohl nicht gelesen. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Auftragsbestätigung vom 3.5.16, bei der auch kleingedruckt steht, das bei Nichterfüllung 40% des Auftragswertes zu zahlen sind. Hat Jemand eine Idee, wie wir aus der Nummer raus kommen können? Ich kann im weltweiten Internet rein gar nichts über diese Firma finden. Es handelt sich um eine Summe, die mein Vater als Rentner gar nicht aufbringen kann und schon gar nicht wissentlich in Auftrag gegeben hat. Ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen.
3 Antworten
Ihr solltet euch an einen Anwalt oder an die Polizei wenden. Es klingt so als hätten die deinen Vater absichtlich reingelegt.
Die Männer haben auch bestimmt gemerkt das er ohne Brille nicht lesen konnte und haben ihn nicht darüber aufgeklärt was er da unterschreibt. Alles, der Brief und die Förderung nach Geld, die Tatsache das du nichts über die Firma finden kontest deutet meiner Meinung nach daruf hin das es sich um eine geziehlte abzocke von alten Menschen handelt.
das ist zwar ein Haustürgeschäft, aber die Widerrufsfrist ist vorbei. Ein Angebot ist Kostenfrei im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag; da kann eine Summe für berechnet werden; die aber bei Auftrag angerechnet wird.
Ihr werdet da kaum rauskommen. Man unterschreibt grundsätzlich nicht ohne Brille, das sollte man nämlich vorher durchlesen.
lass dich doch am besten von einem Rechtsanwalt beraten. Alle Auskünfte, die du hier bekommen wirst, sind nicht sicher genug.