Darf die Firma den Auftrag einfach verweigern?

10 Antworten

Selbstverständlich.

Ein Auftrag ist genau der Schluß eines Vertrages.

Ein Vertrag ist eine Willenserklärung beider Seiten, etwas durchzuführen, zu erwerben, zu verkaufen, etc.

Und beide Vertragsparteien müssen den Willen haben und einverstanden sein, einen Vertrag zu schließen. Nicht nur eine Seite, beide Seiten.

Ist eine Seite nicht einverstanden, ist auch nix Vertrag.

Man kann Dir nicht vorschreiben, mit wem Du einen vertrag einzugehen hast, so kann man das auch niemand anderem vorschreiben.

Der Unternehmer darf jederzeit einen Vertragsschluß verweigern. Auch der Netto kann ablehnen, Dir etwas zu verkaufen - und nein, der muss das nichtmal begründen. Der muss das einfach nur nicht wollen und schwupp bekommst Du nichts.

viniboy2000  16.03.2015, 20:29

Stimmt


Die Hausverwaltung muss den Auftrag erteilen wenn es eine Zentralheizung ist. Bei Einzelheizungen z.b Gasetagenheizug in der Wohnung ist der eigentümer zuständig , Wenn die anlage nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört. Und ja ein Auftragnehmer kann einen Auftrag ablehnen. Die Gründe muss er nicht nennen aber sie hätten nachfragen können und ggf. Vorkasse anbieten können. 

hattet ihr schon mal bezahl Probleme ???, hatet lhr Ärger mit dem Schornsteinfeger weils da Unstimmigkeiten gegeben hat oder nachfragen warum weshalb ???

Dennkst du mit der Gründung einer Firma verpflichtet man sich einen Dienst zu leisten? Wohl kaum oder muss ein Berliner Startupunternehmen welches Fenster puzt und drei Mitarbeiter hat ganz Berlin die Fenster putzen ? Dann könnte man ja kein Unternehmen starten mit weniger Mitarbeiter als Mannesmann 1998 hatte. Wie das mit der Hausverwaltung ist weis ich nicht.

Eine Firma kann sich aussuchen wen sie bedient wie du dir aussuchen kannst wo du einkaufne gehst. Da gibt es keine Richtlinien.