Einbauschrank in Mietwohnung verschenkt. Muss ich einen neuen Schrank zahlen?
Hallo zusammen,
in meiner alten Wohnung waren im Bad Möbel beim Einzug verbaut oder aufgestellt. Mir wurde damals gesagt, das gehöre dem Vormieter und ich könne es ohne Abschlag übernehmen. Leider meinte mein Vermieter damit nur den Schrank und nicht den an der Wand montierten Schrank mit Lampe. Beide habe ich aber verschenkt, da ich glaubte, die Wohnung komplett leer übergeben zu müssen.
Nun will mein ehemaliger Vermieter einen neuen Schrank kaufen und mir ihn in Rechnung stellen?
Darf er einen teuren neuen kaufen oder muss ich maximal den Wert des alten gebrauchten zahlen?
3 Antworten
Den Wert des alten.
Den muss der Vermieter belegen. Anschaffungskosten minus Abschreibung.
Es darf nur der Zeitwert in Rechnung gestellt werden. Ja nach Alter des Schrankes sind das nur wenige Euro.
Er kann dir einen gleichartigen gleichwertigen Schrank berechnen, aber nur zum Zeitwert des alten. Es gilt: Neu für alt. Wenn der also 10 Jahre auf dem Buckel hat, sind da wohl höchstens 10 % anrechenbar.
und wie bestimme ich den wenn der Schrank nicht mehr da ist