Mietrecht! Abschlagszahlung nach wohnungsübergabe?

6 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass du die Wohnung mit den o. g. Gegenständen gemietet hast und die Sachen nicht vom Vormieter übernommen hast.

Wenn der Vormieter die Sachen in der Wohnung gelassen hat, sind sie in den Besitz des Vermieters übergegangen. Insofern ist es also sein Problem, was er damit macht.  Er kann das Zeug auch verkaufen.

Was will er mit dem Kram denn machen, wenn ihr das abmontiert? In den Keller stellen? Dem Vormieter zurückschicken? Sperrmüll?

Wenn du den Badschrank gern haben möchtest, handle mit dem Vermieter einen Preis aus.

Wenn der Vormieter die Sachen in der Wohnung gelassen hat, sind sie in den Besitz des Vermieters übergegangen.

Falsch, das sind sie nach der Erklärung des Vermieters nun ausdrücklich nicht. Sie gehören dem Vormieter, der sie eben entfernen muss, wenn ein Ankauf der Nachmieter scheitert. Dieser Anspruch besteht allerdings gegenüber dem Vermieter.

@imager761

Falsch, das sind sie nach der Erklärung des Vermieters nun ausdrücklich nicht.

Okay, dann muss er sich aber an den Vormieter wenden und nicht an den Nachmieter.

Der Vermieter hätte vom Vormieter die vollständige Beräumung der Wohnung zum Mietende verlangen müssen. Hat er aber offensichtlich nicht. Deshalb muss er das jetzt auf seine Kosten nun, zumal ihr daran kein Interesse habt. Die Sachen zu übernehmen oder sogar dafür Abstandszahlungen zu leisten, kann er nicht verlangen. Teilt das so dem V. schriftlich per Einwurfeinschreiben mit und setzt ihm die Frist dafür zum Mietbeginn. Er ist verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Möbel etc. des Vormieters gehören nicht dazu.

Ob er die Lampen verlangen kann weis ich nicht genau; aber er kann nicht verlangen das Du die für irgendwen und für kein Geld abmontierst. Auf der anderen Seite sollte man gerade zu Beginn eines längeren Vertragsverhältnisses immer etwas nett zueinander sein; und wenn es Dir keine Umstände macht, würde ich Dir dazu raten. 

Ich würde ganz freundlich den Vermieter bitten, die Lampen abzumontieren und für den Badschrank 10 € anbieten. 10 € ist besser, als die Arbeit ihn auszubauen und die Gebühren, die u. U. noch für die Sperrmüllentsorgung anfallen.

Zunächst hat der VM mit dieser Erklärung Haftung der Gebrauchstüchtigkeit dieser nicht mitvermieteten Einrichtungen ausgeschlossen.

Nun liegt es an dir: Entweder einigt man sich mit dem Vormieter über Ankauf und entsorgt die Lampen (über ebay) oder fordert den Vermieter auf, den vertragsgemäßen, geräumten Zustand bis Mietvertragsbeginn herzustellen.

G imager761

Einfach fragen was der Badschrank kosten soll. Wenn der Preis passt dann kaufen, wenn nicht, ihm mitteilen er kann kommen und abmontieren. Ob er es versäumt hat zu entfernen oder nicht ist doch egal.