Ein dieb oder einbrecher k.o geschlagen, krieg ich strafe?

6 Antworten

Die Handlung wäre durch Notwehr (§ 32 StGB) oder durch das Jedermann-Festnahme Recht (§ 127 StPO) gedeckt.

Daher also straffrei.

RohesFuerGares  25.11.2017, 09:48

Und du bist "Community-Experte" für Recht? ...

Naja, was will man von gf.net anderes erwarten.

kevin1905  25.11.2017, 11:16
@RohesFuerGares

Wieso kommentierst du meine vollkommen richtige Antwort mit einer schwachsinnigen ad hominem Attacke, statt vielleicht inhaltlich auf meine Punkte einzuehen? o.O

Da hier beinahe jeden zweiten Tag eine Frage zur Notwehr steht, halte ich meine Antworten absichtlich meist entsprechend knapp.

In deiner eigenen Antwort schreibst du von Angemessenheit, daran stör ich mich ebenfalls im Bezug auf die Notwehr, nur lass ich mich dazu herab mich abfällig über dich zu äußern.

Notwehr ist dann gegeben wenn sie erforderlich ist. Ob angemessen oder verhältnismäßig steht dort nicht.

Nur wenn die Person dich angreift darfst Du zu Abwehrmaßnahmen greifen. Bricht er bei dir ein, du überraschst ihn, und er verhält sich passiv und ruhig, darfst Du auf keinen Fall auf ihn einschlagen. Erst wenn er aktiv einen Angriff auf dich startet. Und dann kann es sogar bis zur Tötung des Angreifers gehen. Es gibt den Grundsatz: "Recht braucht Unrecht" nicht zu weichen. Beendet der Angreifer seinen Angriff oder ist er handlungsunfähig hast auch Du deine Maßnahmen sofort einzustellen, und, Erste Hilfe zu leisten.

Klaut dir einer dein Handy auf der Straße, du läufst hinterher und stellst ihn und willst ihn festhalten, er fällt dabei zu Boden und bricht sich die Nase, hat er eben Pech gehabt. Im § 859 BGB, Selbsthilfe, steht drin, das sich der Besitzer verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren darf. Wie weit diese gehen darf wird nicht definiert. Man geht davon aus, das der mündige Bürger vom Täter abläßt, sobald er sein Eigentum zurückerlangt hat, was man auch tunlichst tun sollte. Da nochmal nachzutreten kommt einem sonst teuer zu stehen.

Wenn du ihn unnötig stark dabei verletzt hast, sieht es halt teilweise direkt nach Selbstjustiz aus. 

Wenn du Opfer einer Straftat wirst oder eine Straftat beobachtest, bist du berechtigt den Verdächtigen Festzuhalten. Du bist allerdings Verpflichtet Sofort "Anzeige" beim nächsten Erreichbaren Organ der Öffentlichen Sicherheit (Polizei +49/110)  zu erstatten.

Die Notwehr/Festnahme nach Jedermann muss "geordnet" ablaufen. Dh keine Übermäßige Gewalt, sobald der Verdächtige (falls Notwendig) am Boden Fixiert ist kein Nachtretten, Schlagen usw.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das man bei Übergriffen, vorallem bei Bewaffneten Tätern, gerne mal die Beherrschung verlieren könnte, allerdings trägt dies in so einer Situation weder zur Deeskalation bei, noch dazu das du wegen Notwehr freigesprochen wirst.

Es kam auch schon vor das ich Angreifer verletzten musste um sie zu Entwaffnen (Schlag ins Gesicht, Tritt gegen Knie/Bauch/Brust/Hand), dies kam in meinen Fällen nie vor Gericht.

Zur Frage: Wenn du mit Waffen angegriffen wirst ist es möglich den Täter außer Gefecht zu setzten um dich oder andere zu Schützen. Sobald vom Täter keine Gefahr mehr ausgeht ist auch das "Monopol" der Notwehr weg!

Im Falle der Notwehr kannst du unter Umständen sogar mit einer Tötung des anderen davon kommen. Allerdings muss dein Notwehr-Verhalten der Situation angemessen sein.

Wenn also einer auf der Straße dein Handy klauen will und du ihn aus Notwehr abstichst, ist das klar übertrieben und fällt nicht mehr unter Notwehr.