Darf man Nagelbretter aufs Grundstück legen?

7 Antworten

§ 903 Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.


Sagt doch alles aus, oder? Die Rechte Dritter wären hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Also darfst Du es nicht, du darfst durch die Nutzung deines Eigentums niemanden gefährden oder verletzen.

Wer dein Grundstück unerlaubt betritt muss auch mit den Konsequenzen rechnen. Du kannst ja auch so eine Kamera Attrappe kaufen(Eine wo einfach ein rotes Licht an ist, oder gleicheine echte) und die zusätzlich als Abschreckung beim Tor platzieren.

Wir haben Bewegungsmelder mit Licht angebracht 1 Monat später war der 2. Einbruch es hat leider nichts genützt.

Wenn sich da einer verletzt weil er zum Beispiel seinem Hund hinterher läuft der da rein rennt könnte es Probleme geben. Installiere lieber Kameras und Alarmanlagen.

Um aufs Grundstück zu kommen müsste er dann erst einen ca. 1,5 m hohen Zaun überwinden.

@OLKNB

Der Hund übrigens kann nicht durch den den Zaun

Dürfen sicherlich, nur würde ich nicht sagen das du die ausgelegt hast wenn du verstehst was ich meine. Würde aber lieber eine Kamera anbringen damit weißt mit wem und wie vielen du es zu tun hast. Ich würde sie defenitiv auslegen und gut tarnen mit Gras. Danach würde ich mir aber wirklich ein paar Kameras zulegen mit Recorder. Dann hast Ruhe.

also wenn der schwer verletzt wird und die die herren in grün kommen darfst du nicht sagen das du das gezielt gestellt hast ansonsten wäre es oke wenn da niemand rüber läuft ist es ja gut

ansonsten kann ich auch nur zu diese unechten cams raten