Wie stelle ich eine Strafanzeige gegen einen Jobcenter Mitarbeiter und wie kontaktiere ich das Sozialgericht bzw wie nimmt man Kontakt auf?

5 Antworten

Für Strafrecht ist die Polizei zuständig, das nimmt jede Polizeidienststelle auf, dann kümmert sich der Staatsanwalt.

Gegen welchen Paragraf des Strafrechts hat der Mitarbeiter denn verstossen ?

Oder gehts, wie ich mal vermute, um eine ungerechte Behandlung oder die Ablehnung eines Antrags. Das kann man Widerspruch einlegen, dann wird die Angelegenheit nochmal geprüft, und wenn der Bescheid nicht geändert wird, kann man sich einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich klagen.

Oder wenn der Mitarbeiter sich dir gegenüber nach deiner Meinung vorschriftswidrig verhalten hat, dann musst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Formloses Schreiben an die Behörde, auch da wird ein Vorgesetzter, eine unabhängige Stelle die Sache prüfen ... und natürlich reicht nicht dein Bauchgefühl, dass die Welt dich schlecht behandelt, sondern es muss ein konkretes Fehlverhalten vorliegen.

Bescheid nicht geändert wird, kann man sich einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich klagen.

Nein. Klage muss vor dem Sozialgericht erhoben werden, nicht zivilrechtlich.

Welche strafrechtlich relevante Tat (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, ...) hat er denn vorgenommen?

Wenn sein "Vergehen" in direktem Zusammenhang mit Job steht, kannst Du dem Mitarbeiter eh nichts. In dem Fall kannst Du nur gegen die Behörde vorgehen.

strafanzeige stellt man bei der polizei. kontakt mit dem sozialgericht kannst du aufnehmen, indem du dort hin gehst und dir deine infos holst die du möchtest. dort kannst du auch klage einreichen, wenn du mit entscheidungen des jc nicht einverstanden bist.

wenn du hilfe willst, wirst du dich klarer ausdrücken müssen.

Strafanzeigen stellt man nicht bei Gericht, sondern bei der Polizei. Das Sozialgericht ist zudem nicht für Straftaten zuständig,

Da nimmst du dir einen Anwalt - der kümmert sich dann.

Zur Stellung eines Strafantrages bedarf es keines Anwaltes. Das kann der FS selber bei der Polizei erledigen.

Strafantrag stellen geht sowieso nur bei Antragsdelikten, wie Hausfriedensbruch, DIebstahl, Körperverletzung nach § 223 StGb, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und noch ein paar andere.

Strafanzeige erstattet die Polizei nach z.B. einer Zeugenaussage oder Kenntnisnahme eines Offizialdeliktes.

Wozu? Eine Strafanzeige ist letzentlicht nur ein Hinweis an die Strafverfolgungsbehörden, dass wer (scheinbar) strafrechtlich relevante Taten vollbracht hat.