Beiladung des Ex Arbeitgebers vor dem sozialgericht?

4 Antworten

bei ersten nicht erscheinen muß dein Ex AG für alle Auslagen des Gerichtes und Anwälte und Sachverständigten also Prozessbeteiligten zahlen. Da können schon ein paar 1000 Euro zusammen kommen

Alejandro1998 
Fragesteller
 19.03.2019, 13:23

Ist man bei einer ladung vom Gericht als ag zum Erscheinen Verpflichtet?

LouPing  19.03.2019, 13:38
@Alejandro1998

Hast du etwa noch immer keinen Anwalt ? Wie oft wurde dir schon gesagt das deine Chancen denkbar schlecht stehen , das Erscheinen des Anwalts vom AG langt völlig - dem solltest du mehr Professionalität entgegenstellen.

Alejandro1998 
Fragesteller
 19.03.2019, 13:30

Und wir verhält es sich mit der Ausstellung der Bescheinigung? Muss er diese auf Weisung ausstellen?

DerHans  19.03.2019, 13:39
@Alejandro1998

Das Gericht macht das ja nicht aus Spass. Selbstverständlich wird er dazu verpflichtet. weigert er sich, zahlt er Ordnungsgeld und kann sogar in Beugehaft genommen werden.

LouPing  19.03.2019, 13:39

Es langt wenn sein Anwalt ihn vertritt- dafür unterschreibt er bei Vergabe des Mandats eine Vollmacht.

Wenn er nicht erscheinen möchte, muss er dem Gericht gegenüber guter Gründe nennen. Dann entscheidet das Gericht, ob es das Nichterscheinen akzeptiert.

Das Gericht kann ihn nicht dazu verpflichten, die von dir geforderte Bescheinigung auszustellen. Du verklagst die DRV wegen deiner Rente- hast übrigens schon gefühlt 1000 Fragen dazu gestellt- und nicht deinen Ex-Praktikumsbetrieb.

Wenn du die Bescheinigung erzwingen willst um die Waisenrente zu erwirken, dann musst du gegen den Betrieb vorgehen.

Due DRV handelt derzeit absolut korrekt- wird das Gericht evtl. auch so sehen.

Alejandro1998 
Fragesteller
 19.03.2019, 13:26

Das sieht die DRV anders. Mir wurde mitgeteilt, dass diese nun auch eine beiladung des dessen ex ag vor dem Gericht gefordert haben. Und dass das Gericht diesen zur Ausstellung zwingen könne.

Ich kann doch nicht parallel noch einen Prozess vor dem Arbeitsgericht aufmachen? Und bleibe am Ende auf den Kosten des Anwalts der Gegnerischern Partei sitzen. Ich verstehe deinen Gedankengang aber ein Vorgehen vor dem Arbeitsgericht ist ziemlich riskant und kann nach hinten losgehen

Alejandro1998 
Fragesteller
 19.03.2019, 13:34
@Alejandro1998

* ich meine auf den Gerichtskosten bleibe ich sitzen. Die Anwaltskosten trägt ja jeder selbst. Welcher Streitwert würde dann angesetzt werden?

sassenach4u  19.03.2019, 13:35
@Alejandro1998

Warte doch einfach den Prozess ab. Du spekulierst hier wild herum. Das Gericht weiß schon, was es zu tun hat. Und dann hast du ein Ergebnis, ob es dir dann gefällt, ist etwas anderes.

sassenach4u  19.03.2019, 13:44
@Alejandro1998

Streitwert ist immer der Betrag, um den es geht. Du musst doch wissen wie hoch der Betrag der dir entgangenen Waisenrente ist. Die Anwaltskosten trägt in der Regel der Verlierer, auch die Gerichtskosten.

Wann findet der Prozeß denn statt?

Alejandro1998 
Fragesteller
 19.03.2019, 15:02
@sassenach4u

Streitwert sind 3500 Euro

Wenn der AG geladen wird, wird er sich hüten, einfach fern zu bleiben. Der Richter könnte ihn sogar dann holen lassen.

Erfahrungsgemäß passiert gar nichts. Wer Steuern zahlt und obendrein noch Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, kann in diesem Land eigentlich machen, was er will - er hat praktisch Narrenfreiheit. Und wie man am Fall Hoeneß ja gesehen hat, ist nicht einmal erstes zwingend erforderlich.

DerHans  19.03.2019, 13:40

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn nicht wenigstens ein Vertreter (RA) erscheint, wird ein Ordnungsgeld fällig.