Eigentumswohnung Hausgeld - Was ist steuerlich absetzbar?

5 Antworten

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Das Stichtwort lautet hier "haushaltsnahe Dienstleistungen" und ist geregelt im § 35 Absatz 2 Satz 1 des EStG. In der Kurzform sind hier z.B. Kosten der Treppenhausreinigung, Hausmeister und Handwerkerrechnungen absetzbar. Die Tücke liegt jedoch hier im Detail. Da ist einiges zu beachten!

Eine gute Ausarbeitung zu dem Thema und bezogen auf Eigentümergemeinschaften hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter mit seiner Broschüre zu dem Thema gemacht. Leider untersagt der Verband die Bereitstellung der Broschüre als Download. Allerdings dürfen Mitglieder des Verbandes diese per Mail versenden. Wer also Interesse hat kontaktiert mich einfach per Mail über www.immobilienmanager24.de

Bei privater Nutzung kannst Du von der BK-Abrechnung lediglich Deinen Anteil der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

Hiervon erhälst Du 20% zurück, egal wie hoch Dein Steuersatz ist.

Frag Deinen Verwalter ob er mit der BK-Abr. diesen Anteil auweist.

Ach ja bereits bez. Kap.ertragsteuer und Soli von Zinseinnahmen kannst Du mit angeben, falls Du da noch einen persönlichen Spielraum hast. Sind aber keine großen Beträge.

wäre mir neu wenn man davon etwas absetzen könnte.

Geht bei einer Mietwohnung ja auch nicht die Nebenkosten abzusetzen.

swordblade 
Fragesteller
 10.01.2011, 16:34

Das stimmt nicht ganz. Bei Deiner Mietnebenkostenabrechnung kannst du alles was Dienstleistungbeträge sind und diese detailiert aufgelistet sind, steuerlich geltend machen. Z.B. Wartung an der Heizung, Hausmeisterkosten o.ä.!

Wenn die Wohnung nicht selbst bewohnt- also vermietet wird- kann man alle Kosten absetzen. Im Gegenzug werden natürlich die Mieteinnahmen, incl.BK-Vorauszahlung als Einnahmen angegeben.

Das wird schwierig werden. Das einzige, was ein Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen kann, sind die Personalkosten von Handwerkern (Vorbeugung von Schwarzarbeit). Davon können 20% bei der Steuer angegeben werden (voll abzugsfähig bis 1.200 EUR), Grundvoraussetzung wäre allerdings, dass diese in der Nebenkostenabrechnung durch die Hausverwaltung auch explizit aufgeschlüsselt sind und Dein Anteil daran angegeben ist. Da ich da für eine einzelne Wohnung allerdings nicht allzuviel erwarte (je nach Anzahl/Größe der Wohnanlage), wirst Du Dir nicht allzuviel sparen können.

swordblade 
Fragesteller
 10.01.2011, 16:36

Darunter würden dann auch folgende Kosten fallen.

  • Wartung Heitzung, Hausmeister, Säuberungskraft etc.
AndyMu97  10.01.2011, 16:37

Das wären dann (jeweils nur explizit ausgewiesener Arbeitslohn): Pflege der Aussenanlage, Hausreinigung, Wartungsarbeiten, (Hausmeister)