grundsicherung und erbschaft

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Das Grundsicherungsamt dürfte im Rahmen seiner voraussichtlichen Leistungen die Wohnung mit einer Zwangssicherungshypothek belasten, die gewährleistet, dass bei einem späteren Eigentumsübergang durch Schenkung oder Erbe der Begünstigte zunächst einmal die Beiträge für Ihre Grundsicherung zurück entrichtet. Danach kann dann über die Wohnung nach Ihrem Tode frei verfügt werden. Zu Lebzeiten läßt man Sie in Ruhe, solange Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht positiv verändern, indem der Leistungsanspruch entfällt. Sie können folglich die Wohnung vererben oder auch verschenken, soweit erhaltene Leistungen zur Rückzahlung gesichert sind..