Absetzbarkeit Instandhaltung elterliches Haus?

5 Antworten

Nein. Allenfalls eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung käme eventuell in Betracht, aber da fehlt es an der Zwangsläufigkeit.

Steuerlich begünstigt und verpflichtet sind die Hauseigentümer gemäß Grundbucheintrag und keine Dritten.

Sie können den Eltern das Geld leihen.

Das Grundstück könnte z.B. auf Sie mit einem Wohnrecht für die Eltern überschrieben werden.

Dann sind Sie eingetragener Eigentümer und können Kosten im zulässigen Umfang steuerlich absetzen.

Bei uns können nur die, die auch im Grundbuch stehen.

Ich fürchte, so wird das nichts.

Und wer keine Steuern bezahlt, kann auch keine Erstattung bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kannst du nicht absetzen, da du nur Handwerkerleistungen in deinem eigenen Haushalt absetzen kannst.