Eigenbau-Buggy mit lof-Zulassung möglich?

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Abhängig von der max Geschwindigkeit dürfte es einige Hürden geben die zu Übewineden sind. Bleibt das Teil unter 20 km/h dann gelten andere Richtlinien wie draüber. Du solltest deine pläme erstmal zu Papier briingen eventeull mit Zeichnungen und Angabe der verwendeten Serienteile zum Beisp für Bremssysteme usw und Lenksystem und Fahrwerk / Ramenkonstellation .. dann damit zur Typprüfstelle des für Dich zuständigen TÜV gehen und mit einem zugänglichen PÜreüfingenieur sprechen . der sollte Abnahmeberechtigt sein und die Dinge später wenns auch nur eine vereinfachte Abnahme durch die geringe max Fahrgeschwindigkeit sein dürfte . Die Karrosserie aus Blech oder wenns Kunststoff sein soll dann ist eine Bruchverhaltensprüfung nachzuweisen was unglaublich ins Geld geht, bleibt nur Blech denn das ist nach einhaltung der Biegeradien von Größer 5 mm am wenigsten Problematisch. Nicht undurchführbar aber aufwendig und doch recht Komplex. Viel Erfolg Joachim