Minijob 450€ beim Jobcenter bescheid geben?

4 Antworten

Man muss dem Jobcenter jegliche Veränderung im Einkommen mitteilen. Auch, wenn der Verdienst nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, da es unter der Zuverdienstgrenze liegt.

meldest du es nicht und das Arbeitsamt kriegt davon Wind, dann werden sie Geld von dir zurückfordern, auch wenn es dir eigentlich nicht angerechnet worden wäre. 

Bei der Wohngeldbehörde solltest du auch bescheid geben. Wahrscheinlich habt ihr so sowieso nur minimal mehr Geld und es wird sich nichts ändern.

Egal was ihr für Leistungen bezieht ( außer wenn es nur ALG - 1 wäre ),sind alle Veränderungen mitzuteilen,die Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben könnten !

Wenn ihr tatsächlich nur Wohngeld bekommt,dann stehen dir auf dein Einkommen 50 € Freibetrag zu und der Rest wird dann in die Berechnung eures Anspruchs einfließen,wird also auf jeden Fall weniger werden.

Solltet ihr aber eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter bekommen ( wovon ich mal ausgehe ),dann wird dir dein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.

Ihr würdet dann für deinen Bedarf bei 450 € Brutto wie Netto 280 € weniger bekommen,dass würde dein anrechenbares Einkommen sein,170 € beträgt dein Freibetrag auf dieses Einkommen.

Du musst dann diese 280 € aus deinem Einkommen deinen Eltern geben,wenn du weiter wie bisher leben und versorgt werden willst.

Wenn ihr Wohngeld bekommt, dann bekommt ihr kein ALG II vom JobCenter, das schließt sich nämlich aus,

Wenn ihr von JobCenter nix bekommt, dann brauchst du dich dort auch nicht melden.

Vielleicht meinst du aber auch ALG I, das müsstest du der BA melden.

Also meine eltern haben früher alg2 bekommen und nun krankengeld und wohngeld. 

Die Arbeitsaufnahme ist vor der Arbeitsaufnahme dem BA/Jobcenter zu melden.

Würdest du am Arbeitsplatz kontrolliert werden und hättest die Arbeit nicht gemeldet, bekämst du eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug.

Die Wohngeldleistung hängt vom Familieneinkommen ab.