Ehepartner Steuerklasse und Kind bei voller Erwerbsminderungsrente
Mein Mann hatte einen Unfall 2011 und ist seither arbeitsunfähig, zuerst war er krank, dann erhielt er Arbeitslosengeld 1 und und nun wurde ihm volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Wir haben einen Sohn und ich arbeite in Teilzeit. Bisher hatte mein Mann die Steuerklasse 3 und den Freibetrag für unseren Sohn und ich die Lohnsteuerklasse 5. Da mein Mann jetzt diese Rente erhält wäre es doch möglich, dass ich die Lohnsteuerklasse 3 nehme und den Freibetrag für meinen Sohn. Oder wirkt sich das auf die Rente aus? Was muss ich beachten? Diese Erwerbsminderungsrente wurde rückwirkend gerechnet und läuft noch ca. 2 Jahre.
4 Antworten
Da mein Mann jetzt diese Rente erhält wäre es doch möglich, dass ich die Lohnsteuerklasse 3 nehme und den Freibetrag für meinen Sohn.
Ja, kann man machen. Nur spätestens dann, wenn die Steuererklärung gemacht wurde, gleicht sich das wieder aus.
Oder wirkt sich das auf die Rente aus?
Nein.
Da mein Mann jetzt diese Rente erhält wäre es doch möglich, dass ich die Lohnsteuerklasse 3 nehme und den Freibetrag für meinen Sohn.
Das ist nicht nur möglich sondern unvermeidbar.
Was muss ich beachten?
Dass u.U. je nach Gesamtkonstrukt weiterhin die Gefahr einer Einkommensteuernachzahlung besteht und die Abgabe der Erklärung weiterhin verpflichtend ist.
Unvermeidbar? Wir haben die gleiche Situation und die Steuerklassen 4/4
Ich habe die gleiche Situation gehabt. Die Steuerklasse bei mir wurde auf 3 geändert. Dadurch habe ich fast keine Steuern mehr gezahlt. Die Rente änderte sich selbstverständlich nicht.
hi,
wenn du die steuerklasse übernimmst ändert sich im gegenzug die höhe der rente deines mannes.
Hier wäre aber abzuwegen wie hoch die Rente ausfällt.Was du aber machen solltest die Steuerklasse trozdem wechseln. Sollte die rente etwa so hoch sein wie dein teilzeitlohn könntet ihr beide in die Vierer klasse rein.
Du solltest dich aber um ganz sicher zu gehen bei einem Steuerbüro erkundigen.
Lg.
Falsch! Ich bin voll erwerbsgemindert und meine Frau arbeitet Vollzeit. Beide haben wir die Steuerklasse 4. Man sollte bei einem Wechsel in die 3 vorsichtig sein, da es im Jahr darauf zu erheblichen Nachzahlungen bei der Steuererklärung geben kann.
Schwachsinn!
Eine Erwerbsminderungsrente fällt unter die sonstigen Einkünfte (§ 22 EStG), nicht unter nicht-selbständige Arbeit (§ 19 EStG). Sie ist kein Arbeitslohn und unterliegt auch nicht dem Lohnsteuerabzug (§ 38 EStG). Daher gibt es auch keine Lohnsteuerklasse für die Rente.
Wenn nur ein Ehepartner Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit hat geht der automatisch in die III. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dann nicht.