Ehemaliger Mitbewohner zahlt Nebenkosten nicht

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Schreibe nochmal, wie Dir bereits empfohlen wurde und setze eine letzte Frist. Drohe andernfalls mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und den zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen.

Sollte sie wieder nicht reagieren, dann kannst Du selbst einen Mahnbescheid beantragen. Zu diesem Zeitpunkt musst Du noch nichts beweisen. Nun kommt es darauf an, ob die Schuldnerin Widerspruch zu Mahn- oder dem ggf. folgenden Vollstreckungsbescheid einlegt. Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, bekommst Du einen vollstreckbaren Titel, gegen den sie nichts mehr machen kann.

Legt sie Widerspruch ein, hast Du immer noch die Möglichkeit, Dich zu entscheiden, ob Du klagen willst oder es dann sein läßt.

Ihr seid doch beide noch ziemlich jung. Häufig fühlen sich Eltern noch irgendwie verantwortlich und ggf. in ihrer Ehre angegriffen, wenn Sohn/Tochter ihre Schulden nicht bezahlen. Noch dazu bei Privatpersonen. Vielleicht bekommt sie von dieser Seite den nötigen Druck (oder Geld), um endlich zu zahlen.

Es sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden. Mangels schriftlicher Vereinbarung und das schwierige Nachweisen einer mündlichen Abrede, dürfte eine juristische resp. gerichtliche Auseinandersetzung kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Wenn das auf einen Prozess hinaus läuft, musst du wissen, dass di erst sämtliche Kosten vorstrecken musst. Ob dann bei der anderen Mitbewohnerin etwas zu holen ist, ist fraglich.

Bonobonobo11 
Fragesteller
 22.05.2013, 17:53

Ich weiß, dass sie einen gut bezahlten Nebenjob hat und vor kurzem Geburtstag hatte zu dem sie Geld bekommen hat.

Allerdings wären Prozesskosten wohl höher, als die eigentliche Summe, die sie mir schuldet.

Setz eine Zahlungsfrist mit Datum in ca. 14 Tagen und mit dem Zusatz, dass Du sonst ein Inkassounternehmen damit beauftragen wirst. Schriftlich und per Einschreiben.

stelari  22.05.2013, 18:00

Und? ein Inkasso muss einen Schuldner nicht interessieren solange sie eine Forderung nicht nachweislich gekauft hat. Der Gläubiger ist zur Schadensminderung (§ 254 BGB) verpflichtet und trägt die Kosten des Inkassos normalerweise selbst, denn er hat es beauftragt... Inkasso haben damit eigentlich noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage... es ist eine reine Dienstleistung

FlyingCarpet  22.05.2013, 18:03
@stelari

gähn... Soll ja auch erstmal ein Warnschuss sein.

bwhoch2  22.05.2013, 19:20
@stelari

Ein Inkassounternehmen wird sich für diesen einmaligen Fall mit etwas über 100 € nicht interessieren, denn die wollen auch Geld verdienen und wenn die Forderung nicht klar belegt ist, haben sie eher Angst, dass sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, als das sie wirklich dran was verdienen.

Bonobonobo11 
Fragesteller
 22.05.2013, 20:02
@bwhoch2

Und ich will auch nicht zich Euro ausgeben, dass mir am Ende 5€ bleiben oder wohlmöglich scheitert es dann noch am Ende.

FlyingCarpet  22.05.2013, 23:37
@Bonobonobo11

beste ist sowieso ein Besuch mit Deiner gesamten männlichen Verwandtschaft. Oder den Eltern schreiben.

Hallo Bonobonobo11. Ein Mietvertrag bdarf nicht der Schriftform sondern ein Mietvertrag kann auch mündlich bestehen. Jedoch ist es in Streitfällen erheblich schwerer die Existanz des (mündlichen) Mietvertrages dann nachzuweisen. Der Umstand dass sie bei dir gewohnt hat stellt allein noch keinen gültigen Vertrag dar. Meiner Ansicht nach wird es schwer nachzuweisen dass dieser Vertrag bestand. Um ein Mahnverfahren einleiten zu können, muss dessen Existanz erstmal nachgewiesen werden. Zeugen die nur bestätigen können dass sie zu diesem Zeitpunkt bei dir gewohnt hätte, werden dir nichts bringen. Ohne einen Zeugen der bei der Vertragsbesprechung anwesend war, sehe ich da eher schwarz für dich. Dennoch würde ich dir raten einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.