Ehemaliger Mitbewohner zahlt Nebenkosten nicht
Hey ich habe folgendes Problem.
Meine ehemalige Mitbewohnerin zahlt unsere gemeinsamen Strom- und Internetkosten nicht. Da sie bereits ausgezogen ist, wurde ich immer vertröstet sie würde es bald zahlen. Mittlerweile reagiert sie auf Anrufe und Nachrichten nicht mehr.
Des Weiteren wird die Rechtslage wohl durch unser Wohngebilde erschwert. Da sich zu früherem Zeitpunkt unsere beiden WGs aufgelöst haben haben wir zur gleichen Zeit dringend eine Wohnung gesucht. Wir hörten, dass sich Bekannte von uns getrennt haben und eher aus ihrem Mietvertrag heraus wollten, dies aber nicht möglich war. Daher hat es sich angeboten ihren Platz einzunehmen, damit waren die Bekannten auch einverstanden, da sie nach ihrer Trennung nicht noch mehr Zeit zusammen wohnen wollten. Der Vermieter war damit auch einverstanden. D.h. es existiert kein Mietvertrag mit unser beiden Namen. Auch Strom,Gas und Internet läuft über meinen Namen.
Nun habe ich schon etwas recherchiert und bin auf das Thema Mahnung/Mahnbescheid gestoßen.
Genug Zeugen dafür gibt es, dass wir diesen Zeitraum zusammen gewohnt haben.
Wäre dies unter den Wohnumständen überhaupt möglich? Ich bitte um professionelle Antwort.
Vielen lieben Dank! :)
7 Antworten
Schreibe nochmal, wie Dir bereits empfohlen wurde und setze eine letzte Frist. Drohe andernfalls mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und den zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen.
Sollte sie wieder nicht reagieren, dann kannst Du selbst einen Mahnbescheid beantragen. Zu diesem Zeitpunkt musst Du noch nichts beweisen. Nun kommt es darauf an, ob die Schuldnerin Widerspruch zu Mahn- oder dem ggf. folgenden Vollstreckungsbescheid einlegt. Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, bekommst Du einen vollstreckbaren Titel, gegen den sie nichts mehr machen kann.
Legt sie Widerspruch ein, hast Du immer noch die Möglichkeit, Dich zu entscheiden, ob Du klagen willst oder es dann sein läßt.
Ihr seid doch beide noch ziemlich jung. Häufig fühlen sich Eltern noch irgendwie verantwortlich und ggf. in ihrer Ehre angegriffen, wenn Sohn/Tochter ihre Schulden nicht bezahlen. Noch dazu bei Privatpersonen. Vielleicht bekommt sie von dieser Seite den nötigen Druck (oder Geld), um endlich zu zahlen.
Es sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden. Mangels schriftlicher Vereinbarung und das schwierige Nachweisen einer mündlichen Abrede, dürfte eine juristische resp. gerichtliche Auseinandersetzung kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Wenn das auf einen Prozess hinaus läuft, musst du wissen, dass di erst sämtliche Kosten vorstrecken musst. Ob dann bei der anderen Mitbewohnerin etwas zu holen ist, ist fraglich.
Ich weiß, dass sie einen gut bezahlten Nebenjob hat und vor kurzem Geburtstag hatte zu dem sie Geld bekommen hat.
Allerdings wären Prozesskosten wohl höher, als die eigentliche Summe, die sie mir schuldet.
Setz eine Zahlungsfrist mit Datum in ca. 14 Tagen und mit dem Zusatz, dass Du sonst ein Inkassounternehmen damit beauftragen wirst. Schriftlich und per Einschreiben.
gähn... Soll ja auch erstmal ein Warnschuss sein.
Ein Inkassounternehmen wird sich für diesen einmaligen Fall mit etwas über 100 € nicht interessieren, denn die wollen auch Geld verdienen und wenn die Forderung nicht klar belegt ist, haben sie eher Angst, dass sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, als das sie wirklich dran was verdienen.
Und ich will auch nicht zich Euro ausgeben, dass mir am Ende 5€ bleiben oder wohlmöglich scheitert es dann noch am Ende.
beste ist sowieso ein Besuch mit Deiner gesamten männlichen Verwandtschaft. Oder den Eltern schreiben.
Hallo Bonobonobo11. Ein Mietvertrag bdarf nicht der Schriftform sondern ein Mietvertrag kann auch mündlich bestehen. Jedoch ist es in Streitfällen erheblich schwerer die Existanz des (mündlichen) Mietvertrages dann nachzuweisen. Der Umstand dass sie bei dir gewohnt hat stellt allein noch keinen gültigen Vertrag dar. Meiner Ansicht nach wird es schwer nachzuweisen dass dieser Vertrag bestand. Um ein Mahnverfahren einleiten zu können, muss dessen Existanz erstmal nachgewiesen werden. Zeugen die nur bestätigen können dass sie zu diesem Zeitpunkt bei dir gewohnt hätte, werden dir nichts bringen. Ohne einen Zeugen der bei der Vertragsbesprechung anwesend war, sehe ich da eher schwarz für dich. Dennoch würde ich dir raten einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.
Und? ein Inkasso muss einen Schuldner nicht interessieren solange sie eine Forderung nicht nachweislich gekauft hat. Der Gläubiger ist zur Schadensminderung (§ 254 BGB) verpflichtet und trägt die Kosten des Inkassos normalerweise selbst, denn er hat es beauftragt... Inkasso haben damit eigentlich noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage... es ist eine reine Dienstleistung