Total unzufrieden mit neuer Wohnung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt ein Drecksloch angemietet und auch bekommen. Sicher ist die Miete nicht sehr hoch. Natuerlich habt ihr kein Sonderkuendigungsrecht, weil euch der von euch akzeptierte Zustand nun ploetzlich nicht mehr passt. Das haettet ihr vorher klaeren muessen.

So seid ihr nun auch an die Kuendigungsfrist gebunden und koennt - sofern nicht auch noch eine beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung getroffen wurde, fruehestens zum 30. November kuendigen. Dazu muss die schriftliche (!) Kuendigung spaetestens am Dienstag (4.9.) beim Vermieter eingehen, danach geht's nur noch zum 31. Dezember.

Was hier anderweitig zur Nachmieterstellung und zu den Nebenkosten geschrieben wurde, ist purer Unsinn. Nachmieterstellung geht nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Sel;bst wenn ihr 100 potenzielle Nachmieter anschleppt, braucht der Vermieter keinen davon zu akzeptieren und ihr kommt dann auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus. Die Betriebskosten sind natuerlich auch zu zahlen, wenn ihr nicht einzieht. Lediglich bei den verbrauchsbhaengigen Nebenkosten spart ihr natuerlich entsprechend, wenn ihr nichts oder nur wenig verbraucht. Dies aendert aber nichts daran, dass die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bis zum Ende des Mietverhaeltnisses zu bezahlen sind und ob danach was zurueck kommt oder nachgezahlt werden muss, ergibt sich dann aus der Betriebskostenjahresabrechnung (faellig innerhalb eines Jahres ab Ende des regelmaessigen Abrechnungszeitraums, also nicht ab Auszug sondern ab dem Tag, an dem die regelmaessige Abrechnungsperiode fuer alle Mieter des Hauses endet).

Hallo. Das klingt ja wirklich grausam. Ich frage mich, warum ihr das nicht gesehen habt? Nunja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Stutzig machte beim lesen, was alles renoviert werden müsste. Böden? Türen? Balkon? Das hört sich nicht nach Renovierungsarbeiten sondern nach Instandsetzungsarbeiten an - und für Instandsetzung ist ausschliesslich der Vermieter zuständig. Sprecht doch mit dem Vermieter mal, was er an Instandsetzung machen würde. Sachen, die eindeutig unter die Instandsetzung fallen, aber trotz Mitteilung nicht erledigt werden, rechtfertigen eine Mietminderung.

Sicherlich spart ihr die Nebenkosten wenn ihr die Wohnung nicht bewohnt, aber die Miete müsst ihr natürlich trotzdem zahlen. Würde ich mir also gut überlegen. Ihr könntet natürlich auch versuchen, sofort zu kündigen und Nachmieter zu bekommen. Aber in dem Zustand der Wohnung dürfte das wohl schwer werden - das müsste dem Vermieter aber auch klar sein. Vielleicht investiert er also nach einem klärenden Gespräch im eigenen Interesse in die Wohnung.

Vielleicht sieht es ja auch schon viel besser aus wenn alles gestrichen worden ist...?

Das mit den Instandhaltungarbeiten habe ich auch schon von jemandem gehört..

An der Wohnung wurde seit vermutlich 20 Jahren NICHTs gemacht. Ich hab vergessen wie der Boden heißt, aber das ist irgendein Kunststoffkram, der wahrscheinlich noch aus härteren Zeiten stammt. Die Türen sind total dreckig und teilweise bemalt/beklebt.. wenn dann müsste man die ersetzen. Im Badezimmer gibt es leider nur eine Wanne, aber keine Dusche. Es gbt keine Leisten mehr, die waren alle nur "angelehnt", aber sind, vermutlich aufgrund der superschlechten Tapezierung, nie wirklich befestigt worden. Ein Großteil der Tapeten wurde direkt auf Stein oder sowas geklebt... dass die Tapeten runter müssen war uns klar, aber auch hier haben wir die Kosten für den Kram, den man erstmal braucht, damit man überhaupt darauf streichen kann, überschätzt.

Ich glaube es ist unmöglich Nachmieter für die Wohnung zu finden und ich weiß auch nicht wieso wir uns darauf eingelassen haben... es gab nichts besseres und wir brauchten unbedingt bis zum 01.09 etwas, aber sowas.

Die Miete liegt bei 390€ KALT.. durch drei wäre das eine Summe, die zugunsten unserer Wohnqualität für drei Monate auf der Strecke bleiben könnte. Frage ist nur, ob wir trotzdem Heizung und sonstige Nebenkosten bezahlen müssen, denn die betragen ungefähr 150€ (ohne Strom).

@twitterfin

Wir können uns den Zustand der Wohnung nicht wirklich vorstellen. Warum ist die Wohnung unbewohnbar? Unschöne Türen, Bodenbelag, der euch nicht gefällt etc. machen die Wohnung nicht gleich unbewohnbar. Dass das Bad nur eine Wanne aber keine Dusche hat, habt ihr doch bei der Besichtigung gesehen. Das kannst du doch im Nachhinein nicht beanstanden. Außerdem kann man auch in einer Wanne duschen. Ebenso die bemalten/beklebten Türen. Auch Scheuerleisten sind für Mietwohnungen nicht vorgeschrieben. Das sind Dinge, die auf Anhieb sichtbar sind. Dass ihr euch mit den Kosten für die Renovierungsarbeiten überschätzt habt, ist nicht das Problem des Vermieters.

Natürlich könnt ihr die Wohnung fristgerecht kündigen. Miete und Neben- und Heizkosten sind dennoch zu zahlen. Was ihr nicht verbraucht habt, kriegt ihr bei der Jahresabrechnung zurück. Eine Wohnung darf, auch wenn sie unbewohnt ist, in der kältern Jahreszeit nicht unbeheizt bleiben. Ergo entsteht ein Verbrauch. Entstehen Schäden wegen Nichheizen, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Ebenso gibt es nicht verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Versicherung und Grundsteuer. Das wird anteilig auf die Mieter umgelegt. Du siehst, du hast auch bei einer unbewohnten Wohnung anfallende Nebenkosten. Demnach musst du auch die monatlichen Vorauszahlungen leisten.

Eine Mietminderung ist nicht möglich, weil die Wohnung ohne Instandsetzungsforderungen mit Fristsetzung übernommen wurde.

Wenn ihr, was ich mal vermute, einen gemeinsamen Mietvertrag habt bis spätestens 4.9.12 zum 30.11.12 schriftlich kündigen. Die Kündigung muß von allen erklärt (unterschrieben) werden.

Vorausgesetzt es ist kein befristeter Vertrag oder Vertrag Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit.

Bis zum Ende der K-Frist sind Miete + Nebenkosten in voller Höhe zu zahlen. Es sei denn der Vermieter ist so nett und erläßt die Vorauszahlungen für verbrauchsabhängige NK (z. B. Wasser).

Wie komme ich am günstigen weg, wenn ich davon ausgehe, dass ich die Wohnung auf keinen Fall "behalten" möchte?

Wenn die Kündigung zum 3. Werktag des Septembers beim Vermieter ist, seid Ihr spätestens ab 1.12. keine Mieter mehr.

Falls Ihr Glück habt habt und einen Nachmieter vorher findet mit dem der Vermieter z.B. einen Vertrag ab 1.10.acht, braucht Ihr ab dem Zeitpunkt keine Miete zahlen.

Wenn wir die Wohnung nicht bewohnen, können wir dann wenigstens die Nebenkosten der drei Monate sparen?

Miete ist in voller Höhe zu entrichten.

Wenn ihr so schnell wie möglich raus wollt, dann gibt es die Möglichkeit die Wohnung zu kündigen und 3 Nachmieter vorzuschlagen. Sollte der Vermieter alle 3 vorgeschlagenen Mieter ablehnen, so könnt ihr ohne Fristeinhaltung die Wohnung verlassen. Ist in den meisten Mietverträgen als Klausel mit drin.

Zum Fall selbst hast du ja schon das richtige gesagt: selber Schuld.

Ich hoffe nur du lernst daraus. ;-)

Schwachsinn hoch 3

Ich hoffe nur , dass der Fragesteller das nicht alles glaubt.

Wenn ihr so schnell wie möglich raus wollt, dann gibt es die Möglichkeit die Wohnung zu kündigen und 3 Nachmieter vorzuschlagen.

Das ist ein Irrglaube:

Präsentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag

Das ist ein Gerücht, dass sich seit Jahren hält

Richtig ist: Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich nicht aus dem Vertrag entlassen - egal wie viele Nachfolger er ihm vorstellt.

Ausnahmen von der Regel gibt es nur wenige: Etwa, wenn im Vertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, die dem Bewohner das Recht einräumt, einen neuen Mieter zu suchen.

Oder aber es besteht ein "berechtigtes Interesse" am vorzeitigen Vertragsende, etwa weil der Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss.

http://www.zehn.de/praesentiert-man-drei-nachmieter-kommt-man-aus-dem-mietvertrag-237625-8

@johnnymcmuff

Und wenn du richtig gelesen hast, dann habe ich auch dabeigeschrieben, dass es so ist, WENN ein solche Klausel im Vertrag steht.

Wenn du schon meine Aussage kritisierst, dann les erstmal meinen Beitrag richtig.

@Puxi2206

Ist in den meisten Mietverträgen als Klausel mit drin.

Aber das ist kompletter Blödsinn.