Ehemaliger Mitbewohner (kein Mietvertrag) weigert sich, sich an der NBK-Nachzahlung zu beteiligen

3 Antworten

frag das doch mal einen anwalt. rein aus dem bauch heraus würde ich sagen: ohne schriftliche beweise schlechte karten!

Wir leben in einer zweier-WG (beide Hauptmieter) und das vergangene Jahr hat noch mein Ex-Freund bei uns gewohnt. Leider ohne Mietvertrag (man macht Fehler).

 Ein Mietvertrag war es schon, leider nur ein Mündlicher; für izhn gut für Dich schlecht.

Er hat (wenn er konnte) auch Miete gezahlt. Dies war eine "Warmmiete", dh die Nebenkosten waren anteilig enthalten in Höhe von ca. 1000 Euro. Nach allem auseinander-gerechne, wer was zu zahlen hat, kommt sein Anteil auf knappe 300 Euro. Jetzt rennen wir ihm schon seit nem knappen halben Jahr hinterher weil er nicht zahlt.

Wenn Warmmiete vereinbart ist, dann sind die Nebenkosten drin und DU musst die Nachzahlungen alleine leisten.

 Er hat schon per SMS und Email zugesichert dass er zumindest einen Teil zahlen wird, aber wenn es dann zu dem vereinbarten Zahlungstermin kommt passiert wieder nichts. 

Falls er was zahlt kannst Du froh sein, da er nichts zahlen muss.

 Jetzt möchte ich ihm das so nicht durchgehen lassen, da ich seinen Anteil bezahlt habe. Meine Frage ist nun, ob man trotz fehlendem Mietvertrag die Nebenkosten einklagen kann?

Du würdest eine Klage verlieren.

MfG

Johnnyy

Warum sollte er wenn er keinen (schriftlichen) Mietvertrag hatte in dem vereinbart war das er Nebenkosten zahlen muß?

Außerdem schreibst Du selbst es war eine Warmmiete vereinbart. Mit deren Zahlung ist alles abgegolten.

Vertreternummer 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:00

Aber Nachzahlungen sind doch nicht mit der normalen warmmiete abgegolten? Sonst könnte ich ja so auch meinem Vermieter gegenüber argumentieren. Das sind einfach Mehrkosten die nachträglich zu zahlen sind oder sehe ich das komplett falsch?

anitari  25.03.2015, 12:03
@Vertreternummer

Siehst Du falsch.

Wenn nicht ausdrücklich/nachweisbar vereinbart ist das der Mieter neben der Miete Nebenkosten zahlen muß, ist mit Zahlung der Miete alles abgegolten. Folglich keine Abrechnung und keine Nachzahlung oder Erstattung.

Mit Deinem Vermieter hast Du sicher eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.