Hilfe! Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und vorläufig

3 Antworten

Der Bescheid basiert dann wohl auf einer Schätzung. Richtig erkannt hast du, dass es erforderlich ist, die erklärung zwingend schnell abzugeben. Dann wird geprüft und der ursprüngliche Bescheid wird korrigiert.

du schreibst es schon, durch Einreichung deiner Steuererklärung wird die vorgenommende Schätzung bzw. der erlassene Steuerbescheid zurück genommen.

Also hinsetzen und einreichen, so viel Zeit muss sein!

blackleather  30.08.2012, 16:16

Aufgrund des derzeitigen Stress habe diese Frist leider überschritten.

Man könnte es noch drastischer formulieren als helmutgerke: Es gibt überhaupt nichts Wichtigeres als die eigene Steuererklärung! Also auch nichts, was einem an deren Stelle Stress bereiten könnte. Nicht der eigene Geburtstag, nicht Weihnachten, nicht der Urlaub sind die Höhepunkte des Jahres, sondern die Steuererklärung!!!

Ostylezz 
Fragesteller
 30.08.2012, 16:37
@blackleather

Klar, die Diplomarbeit ;)

helmutgerke  30.08.2012, 16:43
@Ostylezz

die kann man kopieren.

Aber ernsthaft - zumindest den Mantelbogen hättest einreichen können und stets einige Sachen nachgereicht.

Ostylezz 
Fragesteller
 30.08.2012, 16:54

Falls andere das selbe Problem haben sollen:

Man muss einen Einspruch (§§355 i.V.m. 357 AO) und einen Antrag auf Aufsetzung der Vollziehung (§363 AO) innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt einlegen.

Ostylezz 
Fragesteller
 30.08.2012, 16:58
@Ostylezz

Ich mein natürlich §361 AO ;)

Ich habe das gleiche Problem. Bekommt man dann nochmal Post vom Finanzamt, wenn die Festsetzung der Steuer geändert wurde?